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Pensionskosten bleiben für AK und ÖGB im Rahmen

Die Arbeiterkammer (AK) und der Gewerkschaftsbund (ÖGB) haben sich gegen eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters auf 67 Jahre ausgesprochen. Stattdessen soll das faktische Antrittsalter erhöht werden. Sie stützen sich dabei auf ein mittelfristiges Gutachten der Alterssicherungskommission (ASK), das nächste Woche beschlossen werden soll. Trotz der Teuerung würden die Bundesmittel für Pensionen von 2024 bis 2028 im erwartbaren Rahmen bleiben.

Für das Jahr 2024 liegen sie bei 5,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (3,4 Prozent für die gesetzliche Pensionsversicherung, 2,5 Prozent für Beamte). 2028 komme man auf 6,2 Prozent des BIP (3,7 Prozent Pensionsversicherung, 2,5 Prozent Beamte). In Relation zum BIP würden die Pensionsausgaben auch auf längere Sicht im Rahmen bleiben. Im Jahr 2050 sollen die Bundesmittel dafür 6,4 Prozent des BIP betragen.

Die Kosten würden sich im Referenzrahmen befinden, sagte ein Sprecher zur APA und verwehrte sich gegen die Kritik, die Pensionskosten würden explodieren. Auch die hohen Pensionsanpassungen aufgrund der Inflation - im kommenden Jahr steigen sie um 9,7 Prozent - erachten AK und ÖGB zur Kaufkrafterhaltung für notwendig. Für die Beitragseinnahmen brauche es außerdem gute Lohnabschlüsse.

Die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters hingegen führe zu Pensionskürzungen, kritisierten AK und ÖGB in einer Analyse. Außerdem sei sie aufgrund der unterschiedlich hohen Lebenserwartungen ungerecht. Statt das gesetzliche Antrittsalter also auf 67 Jahre zu erhöhen, empfehlen sie, beim Arbeitsmarkt anzusetzen und das faktische Pensionsalter anzuheben. So sollen etwa ältere Menschen in Beschäftigung gehalten werden. Frauen soll durch einen Ausbau der Kinderbetreuung und mobiler Pflegeangebote eine Vollzeitarbeit ermöglicht werden, für Arbeitslose soll es eine Qualifizierungsoffensive geben. Fast eine Million Menschen unter 65 Jahren würden derzeit nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Auf demografische Herausforderungen habe Österreich wiederum bereits reagiert. Positiv wird etwa die Reform der Invaliditätspensionen hervorgehoben, die den Neuzugang um 40 bis 50 Prozent reduziert habe. Durch die Harmonisierung komme es zu einer Verschiebung von Ausgaben für Beamtenpensionen zur Pensionsversicherung (PV). Gleichzeitig würden Menschen bereits länger arbeiten: Bei 50-64-jährigen Männern stieg die Erwerbsquote seit 2000 um mehr als 40 Prozent, bei Frauen hat sie sich mehr als verdoppelt. Das faktische Pensionsalter sei zwischen 2000 und 2022 ebenfalls gestiegen. Bei Männern von 58,5 auf 62,1 Jahre, bei Frauen von 56,8 auf 60,1 Jahre.

Ähnlich äußerte sich Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Samstag im Ö1-"Mittagsjournal". Wenn man an einer Schraube drehen wolle, dann an jener, das reale Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranzuführen. Dafür müssten aber auch die Arbeitsbedingungen entsprechend gestaltet werden, um in bestimmten Berufen ein Arbeiten bis 65 zu ermöglichen. Er breche jedenfalls eine klare Lanze für das österreichische Pensionssystem, Es sei "gut, nachhaltig, es ist sicher und es ist auch finanzierbar", so Rauch.

Kritik kam von den NEOS. Der Rechnungshof, die OECD, die EU-Kommission, der IWF, der Fiskalrat und viele andere Expertinnen und Experten forderten unisono Reformen im österreichischen Pensionssystem, meinte Sozialsprecher Gerald Loacker. Nur der Sozialminister, Gewerkschaft und Arbeiterkammer verharrten in ihrer Traumwelt.

ribbon Zusammenfassung
  • In Relation zum BIP würden die Pensionsausgaben auch auf längere Sicht im Rahmen bleiben.
  • Die Kosten würden sich im Referenzrahmen befinden, sagte ein Sprecher zur APA und verwehrte sich gegen die Kritik, die Pensionskosten würden explodieren.
  • Auch die hohen Pensionsanpassungen aufgrund der Inflation - im kommenden Jahr steigen sie um 9,7 Prozent - erachten AK und ÖGB zur Kaufkrafterhaltung für notwendig.