Parteifinanzen: ÖVP-Berufung in Causa Mondsee gescheitert

Das Bundesverwaltungsgericht hat die gegen die ÖVP verhängte Strafe wegen eines Grundstücks der Parteijugend am oberösterreichischen Mondsee bestätigt. Wie ein Sprecher des Gerichts der APA am Dienstag sagte, wurde die Beschwerde der ÖVP abgewiesen. Die ÖVP könnte gegen die 70.000 Euro-Geldbuße allerdings noch Revision beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Stein des Anstoßes ist ein Seegrundstück am Mondsee, das vom Land Oberösterreich für 10 Euro im Jahr an die Junge Volkspartei verpachtet worden war. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt wertete das als unzulässige Parteispende und verurteilte die ÖVP im Jänner zu einer 70.000 Euro-Geldbuße. Die Strafe betrifft das Jahr 2017. Ein weiteres Verfahren für 2018 läuft. Seit 2019 bezahlt die ÖVP-Parteijugend, die am Mondsee ihr "Austria Camp" betreibt, einen marktüblichen Preis.

Gegen den Strafbescheid des UPTS hat die ÖVP Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Sie argumentierte, dass der aus den 1960er-Jahren stammende Vertrag keine unzulässige Parteispende darstelle und sich die JVP Oberösterreich daran nicht bereichert habe. Außerdem stehe dem Vertrag eine Gegenleistung zum Zwecke der Erholung der Jugend gegenüber.

Wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag auf APA-Anfrage sagte, hat der zuständige Richtersenat die Beschwerde der ÖVP allerdings abgewiesen: "Der Richtersenat des Bundesverwaltungsgerichts folgte in seiner rechtlichen Würdigung des Beschwerdepunkts inhaltlich den Begründungen des Unabhängigen-Parteien-Transparenz-Senats."

Weil damit die Klärung einer Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung verbunden wäre, könnte sich die ÖVP in der Causa noch an den Verwaltungsgerichtshof wenden. "Das Einlegen weiterer Rechtsmittel wird noch geprüft", sagte JVP-Landesgeschäftsführer Fabio König auf APA-Anfrage. Er verwies außerdem darauf, dass die JVP bereits seit 2019 einen marktüblichen Mietzins bezahle, während die SJ Oberösterreich noch immer keine Anpassung der Pacht vorgenommen habe.

Gegen die SPÖ ist nämlich eine ähnliche Causa anhängig. Sie soll wegen des "Europacamps" der Parteijugend am Attersee 45.000 Euro zahlen und hat ebenfalls beim Bundesverwaltungsgericht berufen. Eine Anpassung der Pacht hat die SJ bisher nicht vorgenommen. Sie argumentiert mit der Historie des Grundstücks, das von den Nazis "arisiert", nach dem Krieg zurückerstattet und von den Eigentümern dann mit der Auflage der Überlassung an die SJ ans Land verkauft worden war.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat die gegen die ÖVP verhängte Strafe wegen eines Grundstücks der Parteijugend am oberösterreichischen Mondsee bestätigt.
  • Wie ein Sprecher des Gerichts der APA am Dienstag sagte, wurde die Beschwerde der ÖVP abgewiesen.
  • Die ÖVP könnte gegen die 70.000 Euro-Geldbuße allerdings noch Revision beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.
  • Gegen die SPÖ ist nämlich eine ähnliche Causa anhängig.