Parteifinanzen: 102.000 Euro Geldbuße für SPÖ
Der Parteiensenat im Kanzleramt hat die SPÖ wegen eines Personenkomitees im Kärntner Landtagswahlkampf 2018 zu 102.000 Euro Geldbuße verurteilt. Der Rechnungshof hatte die Causa angezeigt, weil die SPÖ die Inserate des Vereins "Peter Kaiser Personenkomitee" in ihrem Rechenschaftsbericht nicht als Spende ausgewiesen hatte. Erneut bestraft wird die Partei auch wegen des Seegrundstückes der SJ am Attersee. Die SPÖ kann nun Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erheben.
SPÖ kann Entscheidung "nicht nachvollziehen"
Die SPÖ hatte das Personenkomitee für den Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser zwar als solches dem Rechnungshof gemeldet. Allerdings hatte die SPÖ die vom Verein bezahlte Inserate nicht als Parteispenden gemeldet. Der Verein habe ohne Absprache mit Kaiser oder der SPÖ gehandelt, argumentierte die Partei im Verfahren. Der Senat glaubte das nicht und verhängte eine Geldbuße: "Dass dies ohne Wissen der Partei erfolgt sein soll, ist nicht plausibel."
Die SPÖ kündigte noch am Mittwoch eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht an. "Diese Entscheidung können wir nicht nachvollziehen. Unserer Rechtsauffassung nach haben wir keinen Fehler gemacht, da wir die Spende gemeldet haben", hieß es aus der Parteizentrale zur APA.
Erneute Strafe für Causa Attersee
Bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist die Causa Attersee. Hier hatte das Land Oberösterreich über Jahrzehnte ein Seegrundstück günstig an die Sozialistische Jugend verpachtetet. Der Senat hatte dafür bereits im Juni 45.000 Euro Geldbuße für das Jahr 2017 verhängt, gegen die die SPÖ berufen hat. Nun setzte es für das Jahr 2018 eine neuerliche Geldbuße in der gleichen Höhe.
Die SPÖ argumentiert, dass das Seegrundstück aus von den Nazis arisiertem und später zurückerstatteten Vermögen stammt und die Eigentümer beim Verkauf an das Land Oberösterreich einen auf 99 Jahre laufenden, günstigen Pachtvertrag mit der SJ verfügt hätten. Der Senat bekräftigt dagegen, dass die Vermietung zu einem "marktunüblichen Pachtzins" eine Sachspende des Landes darstelle. Und die Annahme von Spenden der öffentlichen Hand ist Parteien seit 2012 verboten. Ob die Geldbuße zu recht ausgesprochen wurde, muss nun das Bundesverwaltungsgericht klären.
Eine weitere Geldbuße von 2.000 Euro sprach der Senat schließlich wegen unvollständiger Angaben im Rechenschaftsbericht aus. Die Salzburger SPÖ hatte 2018 nämlich 300.000 Euro Kredit aufgenommen, dies im Rechenschaftsbericht aber nicht als Einnahme gemeldet.
Zusammenfassung
- Der Parteiensenat im Kanzleramt hat die SPÖ wegen eines Personenkomitees im Kärntner Landtagswahlkampf 2018 zu 102.000 Euro Geldbuße verurteilt.
- Der Rechnungshof hatte die Causa angezeigt, weil die SPÖ die Inserate des Vereins "Peter Kaiser Personenkomitee" in ihrem Rechenschaftsbericht nicht als Spende ausgewiesen hatte.
- Erneut bestraft wird die Partei auch wegen des Seegrundstückes der SJ am Attersee.