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Pariser Terrorprozess: Hohe Haftstrafen sind rechtskräftig

Im Prozess um die islamistischen Terroranschläge 2015 in Paris sind die bereits verhängten hohen Haftstrafen rechtskräftig.

Weder der Hauptangeklagte Salah Abdeslam noch einer der 19 anderen Angeklagten oder die Staatsanwaltschaft seien in Berufung gegangen, berichtete die Zeitung "Le Parisien" am Dienstag. 

Keine Haftverkürzung 

Abdeslam, der als einziger Überlebender des Terrorkommandos gilt, war Ende Juni zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit zur Haftverkürzung vor Ablauf von 30 Jahren verurteilt worden. Das ist die Höchststrafe in Frankreich. 19 weitere Angeklagte wurden als Unterstützer oder Beteiligte zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslänglich verurteilt.

Anschlagsserie 2015

Bei der Anschlagsserie vom 13. November 2015 hatten Extremisten 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt. Sie richteten ein Massaker im Konzertsaal "Bataclan" an und verbreiteten Terror in Bars und Restaurants. Drei Selbstmordattentäter sprengten sich während eines Fußball-Länderspiels zwischen Deutschland und Frankreich am Stade de France in die Luft. Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) reklamierte die Anschläge für sich.

Von den in Paris Verurteilten werden sechs von Oktober an erneut vor Gericht stehen, und zwar in Belgien für ihre Beteiligung bei den Brüsseler Terroranschlägen vom 22. März 2016. Unter anderem betrifft dies Abdeslam sowie Mohammed Abrini. Dieser war beim Anschlag auf den Brüsseler Flughafen als "Mann mit Hut" auf Kamerabildern aufgetaucht. Bei den Anschlägen auf den Flughafen und eine Metrostation in Brüssel starben damals 32 Menschen, 340 wurden verletzt. Die Anschläge in Paris und Brüssel wurden von derselben Terrorzelle eingefädelt.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Prozess um die islamistischen Terroranschläge 2015 in Paris sind die bereits verhängten hohen Haftstrafen rechtskräftig.
  • Abdeslam, der als einziger Überlebender des Terrorkommandos gilt, war Ende Juni zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit zur Haftverkürzung vor Ablauf von 30 Jahren verurteilt worden.
  • 19 weitere Angeklagte wurden als Unterstützer oder Beteiligte zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslänglich verurteilt.