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Deutsche Grüne lehnen schwarz-rotes Finanzpaket ab

Heute, 11:35 · Lesedauer 3 min

Die deutschen Grünen wollen die von Union und SPD geplanten Grundgesetzänderungen für ihr Finanzpaket im Bundestag nicht mittragen. Das teilte Fraktionschefin Katharina Dröge am Montag in Berlin mit. Die mutmaßlichen künftigen Regierungsparteien CDU, CSU und SPD hatten sich in der Vorwoche auf ein gigantisches Finanzpaket geeinigt. CDU und SPD kündigten Gespräche mit den Grünen noch für den heutigen Montag an.

Ohne das geplante Finanzpaket würde Union und SPD die finanzielle Grundlage ihres Sondierungsergebnisses und damit für die ab Donnerstag anvisierten Koalitionsverhandlungen fehlen. CDU, CSU und SPD hatten in ihren Sondierungen für eine Koalition vereinbart, die Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben zu lockern und ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur zu schaffen.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und SPD-Chef Lars Klingbeil verwiesen am Montag auf unmittelbar bevorstehende Verhandlungen. "Es werden heute noch Gespräche stattfinden mit den Grünen", sagte Linnemann nach den Gremiensitzungen seiner Partei vor Medien. Klingbeil sagte vor einer Fraktionssitzung, am Abend werde er mit dem CDU-Chef und Unionsfraktionsvorsitzenden Friedrich Merz zusammen mit den Grünen verhandeln. Er sei nicht überrascht, dass die Grünen für ihre nötige Zustimmung Forderungen stellten.

Dröge verwies unter anderem darauf, dass Angebote, die CDU-Chef Merz der Grünen-Fraktionsspitze auf die Mailbox gesprochen habe, unzureichend seien. Union und SPD wollten eine "Schatzkiste" schaffen mit "Spielgeld", um es in Steuerentlastungen zu stecken, in eine Reform des Agrardiesels und eine Erhöhung der Pendlerpauschale, so Dröge. Co-Parteichefin Franziska Brantner sagte, die Grünen stünden nicht zur Verfügung, um "Wahlgeschenke" von Union und SPD zu finanzieren. Es gehe um eine nachhaltige Reform der Schuldenbremse. Auch die liberale FDP hatte Kritik an den Plänen geübt.

Allerdings schlugen die Grünen nicht alle Türen zu. Dröge sagte, es wäre richtig, das Zusammentreten des neuen Bundestags abzuwarten. Wenn das nicht passiere, seien die Grünen auch zu schnelleren Entscheidungen bereit. Sie machte aber klar, ihre Partei wolle eine generelle Reform der Schuldenbremse.

Die Grünen hatten ihre Zustimmung zuvor offen gelassen. Für Unmut sorgte in der Fraktion das Vorgehen von Merz, der Gesprächen über ähnliche Vorhaben vor der Wahl eine Absage erteilt hatte. Hinzu kamen Ausfälle von CSU-Chef Markus Söder gegen die Grünen beim politischen Aschermittwoch vergangene Woche.

Union und SPD wollen Schuldenbremse reformieren

Laut den Plänen von Union und SPD soll für mehr Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben die Schuldenbremse im Grundgesetz reformiert werden. Künftig sollen Kredite für alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts von der Regel ausgenommen sein - das wären gerechnet mit dem BIP für 2024 alle Ausgaben, die die Marke von etwa 43 Milliarden Euro übersteigen. Außerdem soll ein kreditfinanziertes Sondervermögen mit 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur eingerichtet werden, also zur Sanierung von Straßen, Schienen, Brücken, Energienetzen und mehr.

Die Grundgesetzänderungen sollten am 13. März ins Plenum eingebracht und am 18. März noch vom alten Bundestag beschlossen werden. Die Reform soll deshalb noch mit dem alten Bundestag beschlossen werden, damit sie in der künftigen Parlamentsbesetzung nach der Neuwahl vom 23. Februar nicht von der rechtspopulistischen AfD und der Linken blockiert werden kann. Union und SPD wären bei einer Abstimmung voraussichtlich auf die Stimmen der Grünen angewiesen. Denn allein haben sie für die Änderung des Grundgesetzes keine Mehrheit. Der neue Bundestag tritt am 25. März erstmals zusammen.

Zusammenfassung
  • CDU, CSU und SPD benötigen die Zustimmung der Grünen, da sie allein keine Mehrheit für die Grundgesetzänderung haben. Geplant ist, die Änderungen am 13. März ins Plenum einzubringen und am 18. März vom alten Bundestag beschließen zu lassen.