ÖVP-Streit mit "Falter" um Wahlkampfkosten wird fortgesetzt
Das von der ÖVP gegen den Falter angestrengte Verfahren findet im Herbst eine Fortsetzung. Dann sollen weitere Zeugen gehört werden, unter anderem der ehemalige Pressesprecher, ein Wirtschaftsprüfer und die Medien-Sachverständige Barbara Sommerer, die für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat ein Gutachten erstellt hat. Das nächste Mal treffen die Streitparteien einander am 22. Oktober.
Falter-Redakteur Josef Redl, der in der heutigen Verhandlung als Zeuge befragt wurde, erklärte, dass die Wochenzeitung die Unterlagen anonym zugespielt bekommen habe. Insgesamt habe der Datensatz rund 15.000 Dokumente enthalten. Man habe daraufhin ein Recherche-Team gebildet und zu recherchieren begonnen, "ob diese auch plausibel sind". Auch habe man die eigene IT-Abteilung mit einer Analyse beauftragt. Teilweise gingen die Daten aus den Bereichen Personal, Budget und Finanzen bis in die 1990er-Jahre zurück. Zum Teil habe man die Dokumente daher auch mit schon erfolgten Veröffentlichungen verglichen und auf ihre Plausibilität hin geprüft. Auch habe man darauf Rücksicht genommen, dass nicht alles von öffentlichem Interesse ist. Vor der Veröffentlichung habe man auch eine Anfrage an die ÖVP über ihren Pressesprecher gestellt.
Im Zentrum der Recherche stand dann eine Datei mit dem Titel "Budget NR-Wahl19-Ausgaben". Darin habe sich eine Tabelle mit den Spalten "Betrag Soll Wahlkampf" und "Betrag Soll-nicht Wahlkampf" befunden. Das habe er so "gelesen", dass es sich dabei um eine Budgetplanung für den Nationalratswahlkampf handle, offensichtlich teils mit Mitteln, die im Rahmen des Wahlkampfes zum Einsatz kommen, aber nicht zum Wahlkampfbudget gezählt wurden. Zudem habe man mehrere korrespondierende Unterlagen in den Daten gefunden, die dies untermauert hätten, so Redl. Darunter war etwa auch ein Rechnungseingangsbuch oder eine korrespondierende Finanzplanung, wonach die Bundespartei mit 7,6 Mio. Euro plane, exklusive der Länder und Bünde, schilderte der Falter-Redakteur. Der Schluss des inkriminierten Artikels, dass die ÖVP plane, die Wahlkampfkostenobergrenze zu überschreiten, sei deswegen nahe liegend gewesen. Eine Rolle habe auch gespielt, dass dies in den Jahren 2013 und 2017 der Fall war.
Der aktuelle Generalsekretär Axel Melchior hatte im Zuge seiner Aussage zuvor betont, dass der klare Auftrag des Bundesparteiobmannes an ihn gewesen sei, die Wahlkampfkostengrenze nicht zu überschreiten. "Ich hätte auch gar nicht mehr Geld ausgeben können, weil wir nicht mehr zur Verfügung hatten." Daher habe man auch aus der "Not eine Tugend" gemacht und einen "kostengünstigen und sparsamen Wahlkampf" organisiert, einen sogenannten "Grassroots-Wahlkampf". Folglich habe man auch auf aufwendige Radio- und Fernsehspots verzichtet. Auch Melchior betonte, dass der Posten "Luftballons" quasi zum "laufenden Betrieb, zur Grundausstattung" gehörte. Die Sonnenbrillen wiederum seien bei der Sommertour zum Einsatz gekommen, die nicht dem Wahlkampf zuzurechnen sei. Melchior betonte, dass er überzeugt sei, dass die vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfer die heute vorgelegte Wahlkostenabrechnung bestätigen werden.
Zudem hielt er fest, dass es "nicht die Art der ÖVP" sei, Medien wegen deren Berichterstattung zu klagen, dass man sich aber in diesem Fall ungerecht behandelt gefühlt habe. Schließlich habe man "alles unternommen, um die Wahlkampfkosten einzuhalten", so Melchior: "Die Berichterstattung hat uns damals wirklich hart getroffen." Wenn der Falter damals die Dokumente vorgelegt hätte, "hätten wir das in kürzester Zeit aufklären können", meinte Melchior. Das sei aber unterblieben.
Im Vorfeld hatte die ÖVP am Montag ihre Wahlkampfkostenabrechnung für 2019 vorgelegt. Diese weise rund 5,6 Mio. Euro aus und sei ein Beleg dafür, dass die 7-Millionen-Grenze eingehalten wurde, so der Parteianwalt. Von den Rechnungsprüfern bestätigt wurde die Summe, in der u.a. die Wahlkampfprämien für Mitarbeiter fehlen, aber noch nicht.
Die Rechnung wird nun kommende Woche von vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen. Die Wirtschaftsprüfer müssen der Darstellung der ÖVP nicht folgen, sondern können einzelne Posten doch noch dem Wahlkampfbudget zurechnen. Dann müsste das korrigiert werden, wie einer der Zeugen am heutigen Verhandlungstag, ein Buchhalter der Bundes-ÖVP, einräumte.
Zusammenfassung
- Das von der ÖVP gegen den Falter angestrengte Verfahren findet im Herbst eine Fortsetzung.
- Dann sollen weitere Zeugen gehört werden, unter anderem der ehemalige Pressesprecher, ein Wirtschaftsprüfer und die Medien-Sachverständige Barbara Sommerer, die für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat ein Gutachten erstellt hat.
- Folglich habe man auch auf aufwendige Radio- und Fernsehspots verzichtet.