Öffentliche Gottesdienste wieder möglich
Nun kehrt man ab kommendem Montag wieder zu den Bestimmungen zurück, die davor schon während des sogenannten "Lockdown light" seit 3. November gegolten haben. Konkret bedeute dies, dass öffentliche Gottesdienste dann wieder möglich sind, allerdings müssen die Gläubigen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten und einen Mund-Nasenschutz tragen. Desinfektionsmittel sollen ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestabstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - dann ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Gemeinde- und Chorgesänge werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Und aufschiebbare religiöse Feiern wie z.B. Trauungen werden aufgeschoben.
Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen. Als Beispiele nannte Raab den Einsatz von Online-Angeboten, kürzere Dauer von Gottesdiensten und eine Absperrung jeder zweiten Kirchenbank.
Die Kultusministerin geht davon aus, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften damit weiterhin sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet. Für Raab ist es "sehr wichtig, dass die Religionsausübung nun wieder in Form von öffentlichen Gottesdiensten möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit sehr viel Halt gibt".
Zusammenfassung
- Öffentliche Gottesdienste dürfen angesichts der Lockerungen des Lockdowns unter strengen Sicherheitsbestimmungen ab Montag, 7. Dezember, wieder gefeiert werden.
- Diese Vereinbarung mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften hat Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) am Donnerstag bekannt gegeben.
- Seit 17. November hatten die 16 Kirchen und Religionsgesellschaften ihre öffentlichen Gottesdienste ausgesetzt.