APA/APA (dpa/Archiv)/Arno Burgi

Öffentliche Gottesdienste werden bis 6. Dezember ausgesetzt

Die 16 Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich haben sich heute darauf geeinigt, dass öffentliche Gottesdienste ausgesetzt werden. Das teilte Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) mit. Jedoch stehen die Gotteshäuser beispielsweise für persönliche Gebete weiterhin offen. Diese Regelung gilt ab Dienstag, 0 Uhr bis vorerst 6. Dezember 2020. Dazu gab es am Montag eine Videokonferenz von Raab mit Vertretern der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften.

Schon zuvor hatten die römisch-katholische sowie die evangelische Kirche angekündigt, alle Gottesdienste während dieser Zeit auszusetzen. Die Religionsausübung ist von der Regierung ausdrücklich erlaubt, die Religionsgemeinschaften verhängten damit aber freiwillige Maßnahmen, um die Corona-Infektionszahlen einzudämmen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die 16 Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich haben sich heute darauf geeinigt, dass öffentliche Gottesdienste ausgesetzt werden.
  • Jedoch stehen die Gotteshäuser beispielsweise für persönliche Gebete weiterhin offen.
  • Diese Regelung gilt ab Dienstag, 0 Uhr bis vorerst 6. Dezember 2020.
  • Schon zuvor hatten die römisch-katholische sowie die evangelische Kirche angekündigt, alle Gottesdienste während dieser Zeit auszusetzen.