Niederlande starten Verfahren gegen Moskau zu MH17-Abschuss
Die Organisation solle feststellen, dass Russland verantwortlich und damit haftbar sei. Eine solche Feststellung eröffne den Weg zu Schadenersatzforderungen, erklärte die Regierung.
Die Maschine der Malaysia Airlines war im Juli 2014 über umkämpftem Gebiet der Ostukraine von einer Buk-Luftabwehrrakete abgeschossen worden. Alle 298 Menschen an Bord wurden getötet, die meisten kamen aus den Niederlanden. Auch 27 Australier starben.
"Mit einer Buk der russischen Armee" abgeschossen
Nach internationalen Untersuchungen kam die Buk-Rakete aus Russland. "Und genau das ist natürlich passiert", sagte der niederländische Außenminister Wopke Hoekstra der Nachrichtenagentur ANP. "Wir wissen, dass MH17 mit einer Buk der russischen Armee aus der Luft geschossen wurde." Moskau aber bestreitet jegliche Beteiligung.
Nach Ansicht Den Haags hat Russland "durch den unrechtmäßigen Einsatz einer Waffe gegen ein ziviles Flugzeug" den Vertrag von Chicago über Garantien des sicheren zivilen Flugverkehrs verletzt. Die Einleitung des Verfahrens hat der Regierung zufolge nichts mit dem gegenwärtigen Ukraine-Krieg zu tun. Dieser Schritt sei nach langer sorgfältiger Vorbereitung genommen worden.
Bisher laufen im Zusammenhang mit dem Abschuss von Flug MH17 zwei Verfahren. Ein Strafgericht bei Amsterdam führt derzeit einen Prozess gegen vier Angeklagte der pro-russischen Separatisten. Sie werden des Mordes an den 298 Menschen beschuldigt. Der Prozess findet aber in Abwesenheit der Angeklagten statt. Außerdem strengten die Niederlande ein Verfahren gegen Russland vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an.
Zusammenfassung
- Die Niederlande haben gemeinsam mit Australien bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ein Verfahren gegen Russland wegen des Abschusses von Passagierflug MH17 eingeleitet.
- Das teilte die Regierung am Montag in Den Haag mit.
- Moskau aber bestreitet jegliche Beteiligung.
- Bisher laufen im Zusammenhang mit dem Abschuss von Flug MH17 zwei Verfahren.
- Der Prozess findet aber in Abwesenheit der Angeklagten statt.