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Neuer BVwG-Präsident sieht Gericht gut aufgestellt

Der neue Präsident des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), Christian Filzwieser, sieht seine Einrichtung trotz der Querelen um seine Besetzung sowie jüngster Rechnungshofkritik gut aufgestellt. "Das Gericht steht gut da", meinte er gegenüber der APA. Zu den Vorgängen bei seiner Bestellung wollte er sich nicht näher äußern. Als große Herausforderungen nannte er die Suche nach Mitarbeitern sowie das Informationsfreiheitsgesetz, das einen signifikanten Personalbedarf erfordere.

Filzwieser ist erst in der Vorwoche 14 Monate nach der Pensionierung seines Vorgängers Harald Perl zum neuen Präsidenten ernannt worden. Eine hochkarätige Besetzungskommission hatte im Verfahren die Vorsteherin des Bezirksgerichts Floridsdorf, Sabine Matejka, an die erste Stelle des Besetzungsvorschlags gereiht. Nachdem sich die Regierung monatelang nicht auf ihre Berufung einigen konnte, kam Filzwieser als drittgereihter Kandidat zum Zuge. Das sorgte von vielen Seiten für Kritik - wobei Filzwieser, der lange als Kammervorsitzender am BVwG tätig war und nach einem rund einjährigen Intermezzo im Innenministerium zurückkehrt, fachlich allseits die entsprechende Kompetenz zugebilligt wurde.

"Ich war Bewerber - deswegen ist es für mich auch nicht passend, über den Bewerbungsprozess zu sprechen", betonte er. Es sei aber wichtig, dass das Gericht nun wieder einen Präsidenten habe. Über mögliche Änderungen bei der nächsten Bestellung wollte Filzwieser nicht sprechen: "Das ist eine politische Frage."

Der Rechnungshof (RH) hatte im Vorjahr in einem Bericht (Prüfungszeitraum bis 2021) unter anderem zu lange Verfahren, fehlende Aus- und Weiterbildungsverpflichtungen sowie eine hohe Fluktuation am Gericht kritisiert. Filzwieser sieht es nun als "Chefsache", die Empfehlungen des RH umzusetzen. Seit 2021 habe man aber bereits viele Verfahrenrückstände abgebaut. Mittlerweile werden rund die Hälfte der Verfahren in der gesetzlichen vorgesehenen Frist von sechs Monaten erledigt, das sei deutlich mehr als noch im RH-Bericht. Die Zahl der Verfahren, die länger als zwei Jahre dauern, sei mittlerweile "sehr gering". Auch die Zahl der Fristsetzungsanträge sei zurückgegangen. "Darauf kann man aufbauen."

Rund 60 Prozent der Fälle betreffen das Asyl- bzw. Fremdenrecht. Hier entstand nach der Flüchtlingswelle 2015/16 ein Rückstau, der erst nach und nach abgebaut wurde. Mittlerweile steigen die beim BVwG anhängigen Fälle in diesem Bereich aber wieder.

Als zentral sieht Filzwieser an, das Gericht zum attraktiven Arbeitgeber zu machen. "Das ist eine Riesenherausforderung in der ganzen Verwaltung." Nur so könne man der Fluktuation vorbeugen. Außerdem habe er sich eine Verbesserung des Recruitings zum Ziel gesetzt, beim Thema Fortbildung arbeite man mit der Justiz eng zusammen. Mittlerweile dürfen etwa auch Rechtspraktikanten am BVwG arbeiten.

Gesetzliche Änderungen im Asyl- und Fremdenrecht will Filzwieser nicht einfordern. "Für die Gerichtsbarkeit ist jetzt keine große geniale Lösung in der Gesetzgebung nötig. Die Richter müssen in Ruhe arbeiten können." Drehen müsse man an anderen Themen - und hier sei schon viel geschehen. Zur Vereinheitlichung der Rechtssprechung würden etwa richterliche Entscheidungen bzw. höchstgerichtliche Judikatur den anderen Richtern bekanntgemacht, es gebe etwa für einzelne Staaten bei Asylverfahren richterliche Ansprechpartner.

Nach wie vor hoch ist die Behebungsquote in Asylverfahren: Rund 40 Prozent der Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) würden vom BVwG aufgehoben. "Das ist eine signifikante Zahl, wobei damit nicht automatisch eine Aussage über die Qualität der Entscheidungen verbunden ist", so Filzwieser. Wenn Verfahren lange anhängig seien, könne sich etwa die Lage im Herkunftsland geändert haben oder durch integrative Maßnahmen der Aufenthalt in Österreich verfestigt haben.

Viel wichtiger ist ihm, dass BVwG-Entscheidungen vor den Höchstgerichten Bestand haben. Einerseits seien die Verfahren, die überhaupt in die Revision gehen, gering (rund fünf Prozent) - und auch dort würde die Mehrzahl halten.

Durch das neue Informationsfreiheitsgesetz, das demnächst auch im Bundesrat beschlossen werden soll, sieht Filzwieser "einiges auf uns zukommen". Das BVwG treffen einerseits selbst proaktive Informationspflichten. Andererseits ist man selbst einerseits Rechtsmittelbehörde und andererseits in bestimmten Fällen sogar Gericht erster Instanz und mit Ermittlungen beauftragt. "Das wird uns sicher kosten und ist mit einem signifikanten Mehrbedarf an Personal verbunden." Wie viele zusätzliche Verfahren damit verbunden sind, könne man noch nicht sagen. "Aber im Zweifel rechnen wir mit mehr Verfahren."

Zumindest anfangs mit einer größeren Zahl an zusätzlichen Verfahren werde man auch mit der jüngst in Kraft getretenen Haushaltsabgabe konfrontiert sein, erwartet Filzwieser. Zunächst seien aber einmal die Behörden am Zug, erst mit den Rechtsmitteln komme das BVwG ins Spiel. "Da schaut man wahrscheinlich einmal, wie das ausjudiziert wird." Wenn das erledigt sei, werde die Zahl der Verfahren mit gefestigter Judikatur aber wohl wieder sinken.

ZUR PERSON: Christian Filzwieser, geboren am 3. Juli 1972, aufgewachsen in der Obersteiermark. Studium der Rechtswissenschaften an der Uni Wien, Doktor iur. (1997). Nach der Gerichtspraxis Postgraduate-Studium an der London School of Economics & Political Science. 1999 bis 2003 im Bundesasylamt Außenstelle Wien tätig, von 2003 bis 2006 Leiter in der Grundsatz- und Dublinabteilung in der Bundesasylamt Zentrale. Anschließend Senatsmitglied am Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS), ab 2008 Richter am Asylgerichtshof, von 2014 bis Oktober 2022 am Bundesverwaltungsgericht (Kammervorsitzender und Koordinator für den Fachbereich Fremdenwesen und Asyl). Von Oktober 2022 bis Jänner 2024 Leiter der Gruppe Integrierte Grenzverwaltung, Fremdenpolizei, Asyl, Grundversorgung und Rückkehr im Innenministerium, seit 1. Februar 2024 Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. Seit 2016 Mit-Herausgeber des Jahrbuchs Fremdenwesen und Asyl.

ribbon Zusammenfassung
  • Christian Filzwieser hat das Amt des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) übernommen und sieht trotz Kritik eine positive Zukunft für das Gericht.
  • 14 Monate nach der Pensionierung seines Vorgängers Harald Perl trat er seine Position an und hat die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes zu seiner 'Chefsache' erklärt.
  • Das BVwG bearbeitet hauptsächlich Fälle aus dem Asyl- bzw. Fremdenrecht, die etwa 60 Prozent der Gesamtfälle ausmachen, wobei die Behebungsquote in Asylverfahren bei rund 40 Prozent liegt.
  • Um der hohen Fluktuation entgegenzuwirken, plant Filzwieser, das Gericht zu einem attraktiven Arbeitgeber zu machen.
  • Das bevorstehende Informationsfreiheitsgesetz wird nach seiner Einschätzung einen signifikanten Mehrbedarf an Personal mit sich bringen.