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Neue Medienförderung für Qualitätsjournalismus beschlossen

Mit einer einstimmig beschlossenen Strukturänderung beim Nationalfonds der Republik für Opfer des Nationalsozialismus und der Einrichtung eines neuen Fördertopfs für Qualitätsjournalismus hat der Nationalrat am Freitag seine Plenarwoche abgeschlossen. Zwischen Bund und Stadt Wien wurde zudem ein neues Abrechnungsmodell bei der Grundversorgung von Flüchtlingen testweise etabliert.

Der Medien-Fördertopf wird mit jährlich 20 Millionen Euro dotiert, wobei etwas mehr als 1,5 Millionen von der Presseförderung umgeschichtet werden. Die Mittel sollen nicht nur Printmedien, sondern auch reinen Online-Medien zugute kommen, sofern sie bestimmte Kriterien - wie mindestens 150.000 Unique-User pro Monat - erfüllen, ein breites inhaltliches Informationsspektrum anbieten und mindestens drei hauptberuflich tätige Journalisten beim Medium beschäftigt sind. Tageszeitungen müssen jedenfalls sechs hauptberuflich tätige Journalisten beschäftigen, Wochenzeitungen und Magazine mindestens zwei, um anspruchsberechtigt zu sein. Grundsätzlich nicht förderwürdig werden Parteimedien und Nachrichtenagenturen sein.

Der Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus erhält eine geänderte Struktur und neue Aufgaben. Geplant sind unter anderem die Etablierung eines Zweier-Vorstands im Nationalfonds und neue Berichtspflichten gegenüber dem Kuratorium. Außerdem soll der Fonds künftig auch Gedenkdiener, Austauschprogramme für Schüler und Lehrlinge, die Einrichtung einer NS-Gedenkstätte für Roma und Sinti sowie den Erhalt von Gräbern von Holocaust-Überlebenden aus den Reihen der Roma und Sinti unterstützen können.

Bei der Instandsetzung jüdischer Friedhöfe sieht der Beschluss vor, die Bestandsdauer des im Jahr 2010 eingerichteten Förderfonds von 20 auf 40 Jahre zu verlängern. Überdies wird der von der israelitischen Kultusgemeinde als Friedhofseigentümerin verpflichtend zu leistende Ko-Finanzierungsanteil auf ein Viertel der Zuwendungen des Bundes reduziert. Derzeit ist grundsätzlich die Hälfte der Mittel von der Kultusgemeinde aufzubringen.

Am Vormittag beschäftigte sich der Nationalrat mit diversen Rechnungshof-Berichten und Bürgeranliegen. Auch die Gewährung von Einmal-Zahlungen für die Rettungsorganisationen und den Österreichischen Zivilschutzverband wurde beschlossen. Gegen die Stimmen der FPÖ abgesegnet wurde die Vereinbarung zwischen Innenministerium und Land Wien über ein neues Realkosten-Modell zur Finanzierung der Flüchtlingsbetreuung, das für die Bundeshauptstadt eine finanzielle Entlastung zuungunsten des Bundes bringen dürfte.

Eingebracht und dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen wurden zudem zwei Verlangen auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Jener von SPÖ und FPÖ soll Förderungen durch die Covid-Finanzierungsagentur COFAG näher beleuchten, während die ÖVP mit einem Gegenverlangen einen "Rot-blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss" auf den Weg bringen will. Beiden U-Ausschüssen will trotz Kritik der anderen Fraktionen Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) vorsitzen.

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  • Zwischen Bund und Stadt Wien wurde zudem ein neues Abrechnungsmodell bei der Grundversorgung von Flüchtlingen testweise etabliert.