Mutter ertränkte Kind in Badewanne: Einweisung in Anstalt

Eine 42-jährige Mutter, die am 9. September 2020 ihre achtjährige Tochter in der Badewanne ertränkt hat, ist am Dienstag vor einem Geschworenengericht in Salzburg gestanden. Laut einem Gutachten litt die Frau an einer schweren psychischen Störung und war deshalb zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Das Gericht gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung der Betroffenen in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsunfähige Rechtsbrecher statt.

Der Prozess am Landesgericht Salzburg dauerte nicht lange. Die Österreicherin wollte bei der Verhandlung zum Tathergang selbst nichts mehr sagen. "Natürlich geht es mir schlecht. Ich habe zuerst nicht verstanden, was passiert ist", sagte sie zur vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer.

Der gerichtsmedizinische Sachverständige stellte bei dem Kind Tod durch Ertrinken fest, am Körper seien Zeichen einer Gewalteinwirkung feststellbar gewesen. "Das ist besonders tragisch. Eine Mutter tötet ihr eigenes Kind", sagte die Staatsanwältin. "Die Achtjährige war ein gesundes, offensichtlich glückliches Schulkind und sozial gut integriert." Die Betroffene habe nachher erklärt, eine Stimme habe ihr befohlen, ihre Tochter zu töten.

Der Verfahrenshelfer verwies auf die Schilderungen der Frau gegenüber der Psychiaterin Gabriele Wörgötter, die ein neuro-psychiatrisches Gerichtsgutachten erstellt hat. "Sie will sich als Mutter nicht herausreden und ist zur Tathandlung im vollen Umfang geständig", erklärte der Anwalt der Betroffenen. Sie habe aus einer explosionsartigen Entladung ihrer psychischen Störung gehandelt und ihre Wahnidee in die Tat umgesetzt. Die Frau habe angenommen, ihre Tochter leide an einer unheilbaren Darmerkrankung und sie müsse das Kind davon erlösen.

Der 9. September war ein schöner Spätsommertag in Salzburg. Die 42-Jährige überlegte, mit ihrer Tochter ins Schwimmbad zu gehen. Sie entschied sich dann aber, zu Hause zu bleiben und dem Mädchen ein Bad einzulassen, wo sie mit ihren Spielsachen planschen konnte. Als die Mutter von dem Kind angespritzt wurde, "setzt sie ihre Wahnvorstellungen in die Tat um und einige Minuten später ist das Kind tot", erläuterte der Verfahrenshelfer die Aktenlage. Die Frau versuchte sich anschließend das Leben zu nehmen, rief den Notruf und konnte gerettet werden.

Seit dem Vorfall befindet sich die Österreicherin in stationärer Behandlung auf der forensischen Psychiatrie in der Christian-Doppler-Klinik. Dort war sie bereits im Jahr 2018 wegen einer schweren psychischen Erkrankung, einer suizidalen Krise, stationär betreut worden, wie die Staatsanwältin erläuterte. Die Frau sei auch immer wieder ambulant behandelt worden. Sie habe die verordneten Medikamente schließlich nicht mehr eingenommen und den Psychotherapeuten darüber hinweggetäuscht, dass sich ihr Zustand verschlechterte.

Auch die Corona-Pandemie habe sich negativ auf die Psyche der allein stehenden Frau, die im Alter von 25 Jahren als Au-pair-Mädchen nach Österreich gekommen sei und mehrere gescheiterte Beziehungen hinter sich habe, ausgewirkt, sagte die neuro-psychiatrische Sachverständige. Die Betroffene habe im März 2020 ihre Arbeitsstelle verloren. Sie sei aber nie besonders aufgefallen und habe den Alltag bewältigen können.

Wegen ein paar Warzen am Körper der Tochter habe die Mutter mehrere Ärzte konsultiert. Ein Mediziner habe eine Darmentzündung diagnostiziert und eine Diät verordnet. "Sie hat das Gefühl bekommen, das Kind ist schwer krank", sagte Wörgötter. "Die Betroffene hat normale Botschaften wahnhaft interpretiert." Sie habe auch Angst gehabt, dass ihr Kind wegen der Corona-Pandemie einer schweren Infektion zum Opfer fallen könne. "Darüber gesprochen hat sie aber mit niemanden."

Als die Tochter in der Badewanne saß, habe die 42-Jährige plötzlich das Gefühl bekommen, das Leben ergebe keinen Sinn mehr. Für sie beide gebe es keine Zukunft mehr und sie erlöse das Kind jetzt von einer schweren Erkrankung, referierte Wörgötter aus ihrem Gutachten. Vor vier Tagen hat die Sachverständige die Betroffene ein weiteres Mal begutachtet. Die Wahnsymptomatik sei bereits in den Hintergrund getreten, so Wörgötter. Es bestehe aber noch eine deutliche depressive Symptomatik. Mit Abklingen der Wahnvorstellung "wird der Betroffenen deutlich, was sie getan hat. Das hat schwerwiegende Depressionen ausgelöst." Eine Gefährdung zum Suizid oder erweiterten Suizid sei noch vorhanden. Ohne einer gezielten Behandlung sei die Gefährlichkeitsprognose weiterhin ungünstig.

Die Gutachterin empfahl eine stationäre, intensive psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung. "Derzeit kann eine bedingte Nachsicht der Einweisung aus gutachterlicher Sicht nicht befürwortet werden." Der Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde einstimmig angenommen und ist bereits rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine 42-jährige Mutter, die am 9. September 2020 ihre achtjährige Tochter in der Badewanne ertränkt hat, ist am Dienstag vor einem Geschworenengericht in Salzburg gestanden.
  • Laut einem Gutachten litt die Frau an einer schweren psychischen Störung und war deshalb zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.
  • "Sie hat das Gefühl bekommen, das Kind ist schwer krank", sagte Wörgötter.
  • "Die Betroffene hat normale Botschaften wahnhaft interpretiert."