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Nationalrat bringt Änderungen beim Kindergeld

Der Nationalrat startet zwar nur mit einer Sitzung, aber mit einer ambitionierten Tagesordnung in die neue Parlamentssaison.

So wird es gewisse Einschränkungen beim Kindergeld geben, wenn sich nicht beide Partner beteiligen. Schrittweise abgeschafft wird die geblockte Form der Altersteilzeit. Dazu kommen Finanzzuschüsse an die Länder, damit die Gemeinden auf Gebührenerhöhungen verzichten können.

Teuerung und Cofag-Hilfen

Am Beginn des für Mittwoch anberaumten Plenums stehen gleich zwei "Aktuelle Stunden", in denen ÖVP und SPÖ ihre gegenwärtigen Lieblingsthemen forcieren können. Die Volkspartei hat die 4,5 Milliarden, die sie zusätzlich in die Kinderbetreuung stecken will, zum Thema des Parlamentsauftakts gemacht. In der "Aktuellen Europastunde" wird es dank der SPÖ auch ziemlich innenpolitisch zugehen.

Denn es geht um die Teuerung und wie andere Staaten diese wirkungsvoller bekämpft hätten. Nicht weniger als zehn Rechnungshofberichte schließen sich an, wo vermutlich jener zur Coronahilfe-Finanzierungsagentur Cofag die meiste Redezeit in Anspruch nehmen wird.

Geld erhalten werden demnächst die Gemeinden und zwar über einen 150 Millionen-Zweckzuschuss an die Länder. Dessen Ziel ist, dass die Kommunen ihre Wasser- und Müllgebühren nicht gemäß der vollen Inflation anpassen.

Höhere Gewinnabschöpfung

Zudem soll eine Änderung beim Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger eine höhere Gewinnabschöpfung bei Energiekonzernen bewirken. Bewirkt werden soll das, indem die Bemessungsgrundlage für den Energiekrisenbeitrag für 2023 auf jenen Betrag erhöht wird, um den der steuerpflichtige Gewinn 2023 um mehr als zehn Prozent über dem Durchschnittsbetrag liegt.

Bisher schritt man erst bei "Zufallsgewinnen" im Öl- und Gassektor von über 20 Prozent ein. Ein weiterer Antrag gibt dem Finanzminister die Ermächtigung, Zuschüsse zugunsten der Ukraine bis zu einem Betrag von 100 Millionen Euro zu gewähren.

Ende der geblockten Altersteilzeit

Eine beliebte Form, frühzeitig in den Ruhestand zu wechseln, wird mit der Mittwoch-Sitzung zum Auslaufmodell. Die geblockte Altersteilzeit, über die man früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden kann, wird abgeschafft, allerdings schrittweise bis 2029. Ab dann gibt es für Altersteilzeit-Regelungen keine öffentliche Bezuschussung mehr.

Ebenfalls nicht unbedingt nach dem Geschmack der Opposition sind Änderungen bei der Elternkarenz. Künftig müssen beide Elternteile zumindest zwei Monate in Anspruch nehmen. Tun sie das nicht, verfallen zwei Monate der Karenz und sie beträgt nur noch 22 Monate. Ausgenommen von der Einschränkung sind Alleinerziehende.

Der sogenannte Familienzeitbonus, jene finanzielle Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen, soll künftig auf 47,82 Euro pro Tag verdoppelt werden. Beides soll eine stärkere Väterbeteiligung bei der Betreuung von Kleinkindern bewirken.

Verbesserungen bei Pflegefreistellung

Verbesserungen geplant sind in Sachen Pflegefreistellung. Künftig können Personen auch dann zur Pflege naher Angehöriger freigestellt werden, wenn sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit ihnen leben. Außerdem soll es eine Freistellung zur Pflege von Personen im gemeinsamen Haushalt geben, auch wenn diese keine Angehörigen sind. Für Teilzeitarbeit oder eine Freistellung zur Begleitung schwerst erkrankter Kinder soll ebenfalls die Voraussetzung eines gemeinsamen Haushalts entfallen.

Sollte einer Fraktion das Programm noch immer nicht dicht genug sein, gibt es die Möglichkeit einer "Dringlichen Anfrage". Hier wäre seitens der Opposition zunächst die FPÖ am Zug.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Nationalrat startet zwar nur mit einer Sitzung, aber mit einer ambitionierten Tagesordnung in die neue Parlamentssaison.
  • So wird es gewisse Einschränkungen beim Kindergeld geben, wenn sich nicht beide Partner beteiligen.
  • Künftig müssen beide Elternteile zumindest zwei Monate in Anspruch nehmen.
  • Künftig können Personen auch dann zur Pflege naher Angehöriger freigestellt werden, wenn sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit ihnen leben.