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Nach "Tagespresse"-Klage gegen Hanger: Anwalt droht Disziplinarverfahren

Die letztlich gescheiterte und zurückgezogene Klage des Satireportals "Tagespresse" gegen den ÖVP-Mandatar Andreas Hanger wegen unlauteren Wettbewerbs hat für deren Anwalt nun, zwei Jahre später, unangenehme Spätfolgen.

Die "Tagespresse" klagte im Jahr 2021 Andreas Hanger (ÖVP) vor dem Handelsgericht Wien. Der ÖVP-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss führe das Publikum in die Irre, sei eigentlich Satiriker statt Politiker und damit ein Konkurrent für das österreichische Satiremedium, begründete die "Tagespresse" damals die Klage.

Wie der "Standard" am Montag berichtete, steht der Anwalt nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor einem Disziplinarverfahren, das zunächst noch teilweise eingestellt worden war.

Geldstrafe gegen Anwalt möglich

Denkbar wäre eine Geldstrafe gegen den Anwalt, der Ausgang des Verfahrens ist aber völlig offen, so die Zeitung. Ein Anwaltskollege hatte die Ehre des Berufsstandes durch die Klage offenbar verletzt gesehen. Er setzte eine Sachverhaltsdarstellung auf und übermittelte sie Anfang August 2021 an die Rechtsanwaltskammer Wien.

Fehlende Sachlichkeit und unklare Kosten

Der Disziplinarrat wird sich nun im Kern mit zwei Vorwürfen beschäftigen. Zum einen habe der Anwalt mit der Klage gegen das "Sachlichkeitsgebot" verstoßen, als er Hanger vorwarf, sich als Politiker zu gerieren, tatsächlich aber ein Satireprojekt zu sein und der "Tagespresse" damit das Wasser abzugraben.

Der zweite Vorwurf gegen den Anwalt lautet, dass er die "Tagespresse" "nicht ausreichend über die möglichen (Kosten-)Folgen bei Prozessverlust (...) aufgeklärt" hätte. Das Portal hatte diesen Vorwurf allerdings gar nicht gegen seinen Anwalt erhoben, wie dieser gegenüber dem "Standard" erklärte.

ribbon Zusammenfassung
  • Die letztlich gescheiterte und zurückgezogene Klage des Satireportals "Tagespresse" gegen den ÖVP-Mandatar Andreas Hanger wegen unlauteren Wettbewerbs hat für deren Anwalt nun, zwei Jahre später, unangenehme Spätfolgen.
  • Wie der "Standard" am Montag berichtete, steht er nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor einem Disziplinarverfahren, das zunächst noch teilweise eingestellt worden war.