Nach Klage: Gericht prüft Immunität von Spaniens Ex-König
Ein Londoner Gericht prüft seit Dienstag in einem Berufungsverfahren erneut die Frage, ob der frühere spanische König Juan Carlos juristische Immunität genießt. Der 84-Jährige versucht unter Hinweis auf seine angebliche Immunität, eine Nötigungs- und Belästigungsklage seiner früheren Geliebten Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn abzuwehren.
Schmerzensgeld gefordert
Die 58-Jährige wirft dem Spanier vor, sie nach dem Ende ihrer Liebesbeziehung ausspioniert und drangsaliert zu haben und fordert Schmerzensgeld. Die heute in Großbritannien lebende Ex-Geliebte hatte 2020 Klage eingereicht. Nach ihren Angaben nötigte Juan Carlos sie unter anderem, Geschenke im Gesamtwert von 65 Millionen Euro zurückzugeben. Der einstige König weist alle Vorwürfe zurück.
Gericht: Keine Immunität
Der Londoner High Court hatte im März die Forderung des Ex-Monarchen auf Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen. Juan Carlos sei kein Souverän oder Staatschef mehr und genieße daher keine Immunität, entschied das Gericht. Gegen diese Entscheidung legte der frühere König Berufung ein, die nun geprüft wird. Eine Entscheidung wird in einigen Wochen erwartet.
Königliche Drohungen
Gerichtsunterlagen zufolge unterhielten Juan Carlos und zu Sayn-Wittgenstein-Sayn eine "romantische Beziehung". Nach deren Ende habe der damalige König seine Ex-Geliebte mit Drohungen, Einbrüchen in ihr Haus und Überwachungsmaßnahmen belästigt.
Zusammenfassung
- Ein Londoner Gericht prüft noch einmal die Frage, ob der frühere spanische König Juan Carlos juristische Immunität genießt.
- Der 84-Jährige will eine Nötigungs- und Belästigungsklage seiner früheren Geliebten abwehren.