Moser: "Sollte etwas fehlen, könnte der Bundespräsident immer noch exekutieren"
Es war eine außergewöhnliche Forderung, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Donnerstag an Bundespräsident Alexander Van der Bellen richtete. Er solle die Übermittlung von Akten und Mails aus dem Finanzministerium an den Ibiza-Untersuchungsausschuss exekutieren. Der VfGH hatte diese in einem Erkenntnis angeordnet, das Finanzministerium von Minister Gernot Blümel (ÖVP) war diesem aber bis zur Exekutionsaufforderung am Donnerstag nicht nachgekommen.
Nun werde man wohl schauen, ob wirklich alle angeforderten Unterlagen übermittelt wurden, meint Journalist und Politologe Moritz Moser. "Sollte sich herausstellen, dass da immer noch Dinge fehlen, könnte der Bundespräsident immer noch exekutieren", sagt er im Interview mit PULS 24 Anchor Thomas Mohr.
Die Art und Weise, wie der Bundespräsident dies macht, stehe ihm übrigens relativ frei. "Dieser Artikel ist absichtlich so weit gefasst, damit ihm alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen", erklärt Moser, und zwar "vom Bundesheer abwärts".
"Es ist schon seltsam"
Ob diese Verschleppung durch das Ministerium von Gernot Blümel überhaupt rechtlich haltbar sei, fragt Mohr. "Der Herr Finanzminister hat wie jeder andere das Recht, alle Rechtsmittel auszuschöpfen", meint Moser. Allerdings: "Es ist aber schon seltsam, dass, wenn ein ganz klares Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes da ist, man dann wartet, bis das exekutiert wird", sagt er.
Das wäre ungefähr so wie wenn man jemandem ein Auto wegnehme, das Gericht zur Rückgabe verpflichtet "und dann warte ich drauf, bis der Exekutor oder Gerichtsvollzieher kommt und mir das Auto wegnimmt anstatt, dass ich das vorbeibringe oder den Schlüssel übergebe", meint der Politologe.
Zusammenfassung
- Es war eine außergewöhnliche Forderung, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Donnerstag an Bundespräsident Alexander Van der Bellen richtete. Er solle die Übermittlung von Akten und Mails aus dem Finanzministerium an den Ibiza-U-Ausschuss exekutieren.
- Nun werde man wohl schauen, ob wirklich alle angeforderten Unterlagen übermittelt wurden, meint Politologe Moritz Moser. "Sollte sich herausstellen, dass da immer noch Dinge fehlen, könnte der Bundespräsident immer noch exekutieren", sagt er auf PULS 24.
- Die Art und Weise, wie der Bundespräsident dies macht, stehe ihm übrigens relativ frei. "Dieser Artikel ist absichtlich so weit gefasst, damit ihm alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen", erklärt Moser, und zwar "vom Bundesheer abwärts".
- Ob diese Verschleppung durch das Ministerium von Gernot Blümel überhaupt rechtlich haltbar sei, fragt Mohr. "Der Herr Finanzminister hat wie jeder andere das Recht, alle Rechtsmittel auszuschöpfen", meint Moser.
- Allerdings: "Es ist aber schon seltsam, dass, wenn ein ganz klares Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes da ist, man dann wartet, bis das exekutiert wird", sagt er.
- Das wäre ungefähr so wie wenn man jemandem ein Auto wegnehme, das Gericht zur Rückgabe verpflichtet "und dann warte ich drauf, bis der Exekutor oder Gerichtsvollzieher kommt und mir das Auto wegnimmt anstatt", sagt Moser.