Montenegro beschloss mehrere Reformgesetze für EU-Beitritt
Montenegro strebt einen EU-Beitritt im Jahr 2028 an. Die kleine Adriarepublik, die bereits einseitig den Euro als Landeswährung eingeführt hat, verhandelt seit dem Jahr 2012 über eine EU-Mitgliedschaft. Seit dem Jahr 2017 NATO-Mitglied, gilt die frühere jugoslawische Teilrepublik derzeit als Vorreiter der fünf EU-Beitrittskandidaten auf dem Westbalkan; seine Wirtschaftskraft pro Kopf ist etwa halb so groß wie der EU-Durchschnitt. Montenegro ist so groß wie das Bundesland Tirol und hat etwa so viele Einwohner wie der zweitkleinste EU-Staat Luxemburg. Das Land hatte sich erst im Jahr 2006 nach einer Volksabstimmung aus einem Staatenbund mit Serbien gelöst.
Konkret beschloss des 81-köpfige Parlament Gesetze zur Korruptionsprävention und zur Beschlagnahme von Vermögen, die aus kriminellen Aktivitäten stammen. Außerdem billigte es ein neues Mediengesetz, ein Gesetz über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk RTCG sowie eines über audiovisuelle Dienstleistungen. Bereits in den Tagen zuvor hatte das Parlament weitere Justizgesetze beschlossen, darunter Regelungen für die Wahl unabhängiger Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Die angenommenen Gesetze folgen den Standards, wie sie in EU-Ländern mit demokratischer Tradition gängig sind. Beobachter verweisen darauf, dass es nun darauf ankomme, dass die Gesetze auch im Geiste dieser Standards angewendet und umgesetzt werden. Die EU könnte nach dem Inkrafttreten der Reformgesetze mehrere Kapitel im Rahmen der Beitrittsverhandlungen vorläufig schließen.
Zusammenfassung
- Das montenegrinische Parlament hat mehrere Gesetze zur Justizreform und zur Medienfreiheit beschlossen, die von 68 bis 71 Abgeordneten, darunter viele aus der Opposition, unterstützt wurden.
- Montenegro strebt einen EU-Beitritt im Jahr 2028 an und verhandelt seit 2012 über eine Mitgliedschaft. Das Land ist seit 2017 NATO-Mitglied.
- Beschlossen wurden unter anderem Gesetze zur Korruptionsprävention, zur Beschlagnahme von Vermögen aus kriminellen Aktivitäten, ein neues Mediengesetz sowie Regelungen für die Wahl unabhängiger Gerichte und Staatsanwaltschaften.