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Mögliche Anklage gegen Kurz: Weisungsrat hat keine Einwände

In der Causa mutmaßliche Falschaussage wird bald entschieden, ob Sebastian Kurz angeklagt wird. Laut PULS 24 Informationen hat der Weisungsrat bereits entschieden - und keine Einwände gehabt.

Die Entscheidung, ob Sebastian Kurz angeklagt wird, dürfte bald bekannt gegeben werden. Der Weisungsrat hat laut PULS 24 Informationen am Dienstag getagt und keine Einwände gehabt. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) will sich nach dem Weisungsrat richten. 

Nun müssen noch alle beteiligten Behörden - und natürlich auch die Beschuldigten - informiert werden. Danach dürfte bekannt werden, ob Österreichs ehemaliger ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz in der Causa mutmaßlicher Falschaussage vor Gericht muss oder nicht. Der Weisungsrat ist organisatorisch bei der Generalprokuratur, der höchsten Staatsanwaltschaft der Republik, angesiedelt. Dieses Prozedere ist üblich, wenn es um hochrangige Politiker:innen geht. 

Rechtliche Erwägungen zu klären

Rechtliche Erwägungen gibt es nur zu einer weiteren vom Vorhaben umfassten Person zu klären, berichtet die APA am Mittwoch. . Diese seien nun durch die Fachaufsicht und die nachgeordneten Dienststellen abschließend zu klären, bevor das gesamte Vorhaben als Ganzes enderledigt werden könne. "Zum Zeithorizont kann wie immer keine Auskunft gegeben werden", hieß es.

"Wir freuen uns"

Im Umfeld von Sebastian Kurz dürfte man jedenfalls mit einer Anklage rechnen: "Mittlerweile hat es fast schon Tradition in Österreich, dass Medienvertreter vor den Betroffenen über Verfahrensschritte informiert sind. Es wäre für uns jedenfalls wenig überraschend, wenn die WKStA trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden hätte, einen Strafantrag zu stellen", heißt es in einem Statement von einem Kurz-Sprecher gegenüber PULS 24. 

Die Vorwürfe seien "falsch" und "wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen", heißt es. 

Sebastian Kurz wird falsche Beweisaussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgeworfen. Er wurde damals gefragt, inwiefern er sich in Personalentscheidungen rund um die Staatsholding ÖBAG und die Bestellung seines ehemaligen Vertrauten Thomas Schmid  eingemischt habe. Er soll seine Rolle kleingeredet haben. Die WKStA sieht hingegen Kurz' großen Einfluss durch Chats belegt. Kurz stritt eine vorsätzliche Falschaussage stets ab.

Ermittlungen zu Inseraten nicht abgeschlossen

Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen gegen Kurz dagegen im Zusammenhang mit der im Herbst 2021 bekannt gewordenen Inseratenaffäre. Hier wird gegen den früheren Kanzler und mehrere weitere Beschuldigte wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. Die Vorwürfe werden bestritten, es gilt die Unschuldsvermutung. 

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  • In der Causa mutmaßliche Falschaussage wird bald entschieden, ob Sebastian Kurz angeklagt wird.
  • Laut PULS 24 Informationen hat der Weisungsrat bereits entschieden - und keine Einwände gehabt.