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Weisungsrat prüft nun: Wird Kurz angeklagt?

Seit über zwei Jahren ermittelt die WKStA gegen Sebastian Kurz wegen mutmaßlicher Falschaussage beim U-Ausschuss. Bald könnte entschieden werden, ob der ehemalige österreichische Bundeskanzler angeklagt wird.

Seit über zwei Jahren ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen mutmaßliche Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss.

Auf die Frage, ob der Vorhabensbericht betreffend Sebastian Kurz in der Causa schon durch ist, bestätigt das Ministerium nun gegenüber dem "Kurier": "Derzeit ist der Weisungsrat mit dem Vorhaben befasst".

Vorwürfe bisher nicht bestätigt

Daher ist derzeit anzunehmen, dass bald bekannt wird, ob der Ex-Kanzler angeklagt wird oder nicht. Kurz wurde im Juni 2020 im U-Ausschuss gefragt, ob er bezüglich der Bestellung des damaligen Finanz-Generalsekretärs Thomas Schmid als Chef der neu gegründeten ÖBAG involviert bzw. ob er darüber informiert war. Kurz antwortete damals mit "Na".

Die WKStA vermutet jedoch, dass der damalige Kanzler stärker involviert war als er vor dem U-Ausschuss zugegeben hat. 28 Zeugen wurden vernommen, diese Vermutung konnte jedoch bisher nicht bestätigt werden. 

ribbon Zusammenfassung
  • Seit über zwei Jahren ermittelt die WKStA gegen Sebastian Kurz wegen mutmaßlicher Falschaussage beim U-Ausschuss.
  • Bald könnte entschieden werden, ob der ehemalige österreichische Bundeskanzler angeklagt wird.