Vorwurf der Falschaussage: Bald wird über Kurz-Anklage entschieden
Die Entscheidung, ob Österreichs ehemaliger Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bezüglich der Vorwürfe der Falschaussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss angeklagt wird, dürfte laut PULS 24 Informationen kurz bevorstehen.
Dem ehemaligen ÖVP-Chef wird vorgeworfen, er habe seine Rolle bei der Besetzung des ÖBAG-Aufsichtsrates und der Bestellung seines ehemaligen Vertrauten Thomas Schmid zum Vorstand der Staatsholding vor dem U-Ausschuss kleingeredet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht Kurz großen Einfluss durch Chats belegt. Diesbezügliche Ermittlungen hat die WKStA schon am Anfang des Jahres abgeschlossen. Kurz stritt eine vorsätzliche Falschaussage stets ab.
Entscheidung noch nicht bekannt
Nun hat der Weisungsrat scheinbar zur Frage getagt, ob Kurz deshalb vor Gericht muss. Formal muss dann noch Justizministerin Alma Zadić (Grüne) entscheiden - sie kündigte aber an, sich nach dem Weisungsrat zu richten. Wie die Entscheidung des Weisenrats ausgefallen ist, ist derzeit noch nicht bekannt.
Die Justizministerin hat von der WKStA einen Vorhabensbericht bekommen. Zadić kann diesen absegnen, ablehnen oder weitere Ermittlungen anordnen. Beraten wird sie dabei durch den Weisungsrat, der organisatorisch bei der Generalprokuratur, der höchsten Staatsanwaltschaft der Republik, angesiedelt ist. Dieses Prozedere ist üblich, wenn es um hochrangige Politiker:innen geht.
Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen gegen Kurz dagegen im Zusammenhang mit der im Herbst 2021 bekannt gewordenen Inseratenaffäre. Hier wird gegen den früheren Kanzler und mehrere weitere Beschuldigte wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zusammenfassung
- Die Entscheidung, ob Sebastian Kurz angeklagt wird, dürfte bald bekannt gegeben werden.
- Der Weisungsrat hat laut PULS 24 Informationen am Dienstag getagt, dann ist Justizministerin Alma Zadić am Zug.