Medienbericht: WKStA soll an Ministerium andocken
Hintergrund soll laut Informationen des "Standards" der schon lange anhaltende Konflikt zwischen WKStA und Oberstaatsanwaltschaft (OStA) sein. Das Justizministerium wolle die beiden Behörden künftig trennen - die WKStA soll ans Justizministerium andocken und nicht mehr an die OStA berichten. Derzeit muss die WKStA an die OStA über ihre Vorhaben wie Anklagen oder Einstellungen berichten, die OStA konnte die Vorhaben per Weisung ändern.
Durch die geplante Änderung wäre die WKStA die einzige Staatsanwaltschaft, die an keine Oberststaatsanwaltschaft mehr berichten müsste. Das solle laut "Standard" dann die Sektion V im Justizministerium oder die Ministerin selbst übernehmen, die solche Entscheidungen allerdings an den Weisungsrat auslagert.
Arbeitsgruppe prüft Vorhaben
Die Änderung soll "spätestens mit der Einführung des Generalbundesanwalts, der die Aufsicht über alle (Ober-)Staatsanwaltschaften führen soll, erfolgen", schreibt der "Standard". Dafür müsste allerdings das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden. Eine Änderung könnte zu schnelleren Verfahren führen, weil eine Stelle in der Weisungskette wegfallen würde. Schnellere Verfahren könnten auch die ÖVP überzeugen. Die Sektion V soll aber wenig begeistert sein - sie würde mehr politische Aufmerksamkeit bekommen. Das Justizministerium bestätigt dem "Standard" offiziell nur, dass dieser Plan in der Arbeitsgruppe zum Generalbundesanwalt geprüft werde.
Zadic: Keine Änderung vorgesehen
Aus dem Ressort von Alma Zadic (Grüne) hieß es Montagnachmittag zur APA, mit der Einführung des Bundesstaatsanwalts werde eben auch die Neuaufstellung der Dienst- und Fachaufsicht diskutiert, was selbstverständlich auch die WKStA betreffe. Alle Vorschläge würden in einer Arbeitsgruppe diskutiert und im Gesamtergebnis zu bewerten sein: "Aktuell ist keine Änderung des Systems der Dienst- und Fachaufsicht vorgesehen."
ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler zeigt sich in einer Aussendung über die Überlegungen verwundert. "Das gemeinsame Ziel der Bundesregierung ist es, die Justiz unabhängiger zu machen und damit jeglichen Anschein politischer Einflussnahme zu verhindern. Die kolportieren Pläne würden eine weitere Politisierung der Justiz bedeuten. Dienst- und Fachaufsichten sind ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung für alle Staatsanwaltschaften - dabei darf es keine Ausnahmen geben", meinte sie. Abschließend pocht Edtstadler einmal mehr auf die rasche Umsetzung des bereits beschlossenen Vorhabens, einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt einzurichten.
Ablehnung durch SPÖ, Zustimmung bei den NEOS
Ablehnung kam auch aus der SPÖ. "Eine ernsthafte Justizreform braucht eine Bundesstaatsanwaltschaft, die als Dienst- und Fachaufsicht und weisungsbefugte Behörde gegenüber allen Staatsanwaltschaften agiert, wie wir sie seit 20 Jahren fordern. Dass nun die WKStA dem Ministerium direkt unterstellt werden soll, ist widersprüchlich, wenn man eine Bundesstaatsanwaltschaft einführen möchte", erklärte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.
Bei den NEOS reagierte man überrascht aber zustimmend. "Wir begrüßen, dass die WKStA von der OStA Wien entkoppelt wird, fordern aber die sofortige Umsetzung der neuen Weisungsspitze, also eines Bundesstaatsanwalts. Eine Änderung des Staatsanwaltschafts-Gesetz ohne komplette Neuregelung der Weisungsspitze tragen wir daher nur mit, wenn es konkrete Zusagen gibt, bis wann der Bundesstaatsanwalt umgesetzt wird", so Justizsprecher Johannes Margreiter.
Zusammenfassung
- Wie der "Standard" berichtet, soll die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) laut Plänen des Justizministeriums künftig an das Ministerium selbst andocken.
- Hintergrund soll laut Informationen des "Standards" der schon lange anhaltende Konflikt zwischen WKStA und Oberstaatsanwaltschaft (OStA) sein. Das Justizministerium wolle die beiden Behörden künftig trennen.
- Die WKStA soll ans Justizministerium andocken und nicht mehr an die OStA berichten. Derzeit muss die WKStA an die OStA über ihre Vorhaben wie Anklagen oder Einstellungen berichten, die OStA konnte die Vorhaben per Weisung ändern.
- Durch die geplante Änderung wäre die WKStA die einzige Staatsanwaltschaft, die an keine Oberststaatsanwaltschaft mehr berichten müsste.
- Das solle laut "Standard" dann die Sektion V im Justizministerium oder die Ministerin selbst übernehmen, die solche Entscheidungen allerdings an den Weisungsrat auslagert.