Lockdown für Ungeimpfte: Welche Regeln jetzt gelten
Ab Montag 0.00 Uhr gilt der bundesweite Lockdown für Ungeimpfte/Nicht-Genesene ab 12 Jahren. Er wird vorerst für zehn Tage in Kraft bleiben.
Für Ungeimpfte gelten die aus früheren Lockdown bekannten Ausgangsbeschränkungen. Sie haben keinen Zugang zu Handel (ausgenommen jenen des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Apotheken etc.) und körpernahen Dienstleistungen sowie Gastronomie mehr.
Erlaubte Gründe für Ungeimpfte, die Wohnung zu verlassen:
- Um unmittelbare Gefahr für Leib, Leben und Eigentum abzuwenden
- Treffen mit Lebenspartner, engsten Angehörigen, einzelnen wichtigen Bezugspersonen
- Um sich mit Grundgütern des täglichen Lebens einzudecken (z.B. Lebensmittelkauf)
- Arztbesuch, Impfung oder Testung
- Wohnungssuche
- Friedhofsbesuch oder zum individuellen Besuch von Orten der Religionsausübung
- Um Tiere zu versorgen
- Besuch der Arbeit
- Für Behördenwege
- Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung, allein, mit Personen des gemeinsamen Haushaltes oder mit einer anderen Person
Vom Lockdown für Ungeimpfte ausgenommen sind:
- Kinder bis 12 Jahre
- Schwangere
- Vollständig Geimpfte mit AstraZeneca, Biontech/Pfizer oder Moderna, bei denen die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegt oder
- Geimpfte mit Johnson&Johnson, wenn diese nicht länger als 270 Tage zurückliegt.
- Genesene, bei denen die Covid-Infektion nicht länger als 180 Tage her ist - Die Genesung kann per Absonderungsbescheid oder ärztlicher Bestätigung erbracht werden
- Wer erst eine Erstimpfung erhalten hat, aber mangels "Zweitstich" noch über kein gültiges Impfzertifikat verfügt, kann sich mit einem PCR-Test "freitesten
Strenge Kontrollen: Strafen bis 3.600 Euro
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kündigte strenge Kontrollen im öffentlichen Raum an, um die Ausgangsbeschränkungen und 2G-Regel durchzusetzen. Auch im Handel werde verschärft kontrolliert, sagt er. Wer bei Kontrollen nicht kooperativ ist, zahlt bis zu 1.450 Euro Strafe.
In der Gastronomie drohen Gästen wie bisher bei Nicht-Beachtung der 3G-Regel bis zu 500 Euro, Gastwirten bis zu 3.600 Euro Strafe. Das selbe gilt auch für 3G am Arbeitsplatz.
Weitere Verschärfungen nicht ausgeschlossen
Einem generellen Lockdown - also auch für Geimpfte und Genesene - erteilte Kanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) eine klare Absage. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hingegen betonte bei der Pressekonferenz, dass es angesichts der fast 600 Covid-Intensivpatienten durchaus auch weitere Verschörfungen geben können. Welche genau, führte er aber nicht aus.
Zusammenfassung
- Ab Montag 0.00 Uhr gilt der bundesweite Lockdown für Ungeimpfte/Nicht-Genesene ab 12 Jahren. Er wird vorerst für zehn Tage in Kraft bleiben.
- Für Ungeimpfte gelten die aus früheren Lockdown bekannten Ausgangsbeschränkungen. Sie haben keinen Zugang zu Handel (ausgenommen jenen des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Apotheken etc.) und körpernahen Dienstleistungen sowie Gastronomie mehr.
- Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kündigte strenge Kontrollen im öffentlichen Raum an, um die Ausgangsbeschränkungen und 2G-Regel durchzusetzen. Auch im Handel werde verschärft kontrolliert, sagt er.
- Wer bei Kontrollen nicht kooperativ ist, zahlt bis zu 1.450 Euro Strafe. In der Gastronomie drohen Gästen wie bisher bei Nicht-Beachtung der 3G-Regel bis zu 500 Euro, Gastwirten bis zu 3.600 Euro Strafe. Das selbe gilt auch für 3G am Arbeitsplatz.
- Einem generellen Lockdown - also auch für Geimpfte und Genesene - erteilte Kanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) eine klare Absage.
- Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hingegen betonte bei der Pressekonferenz, dass es angesichts der fast 600 Covid-Intensivpatienten durchaus auch weitere Verschörfungen geben können. Welche genau, führte er aber nicht aus.