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Letzter Tag für schriftlichen Wahlkartenantrag

Wer bei der Nationalratswahl am kommenden Sonntag nicht in seiner Heimatgemeinde wählen kann oder will, braucht eine Wahlkarte. Die Frist, um sie schriftlich zu beantragen, endet am Mittwoch. Danach kann man sie nur noch persönlich abholen, dafür hat man bis Freitag 12 Uhr Zeit.

Schriftlich beantragt werden können Wahlkarten per Brief, mittels Karte vom Wahl-Folder, per Fax, E-Mail oder mit ID Austria in der App "Digitales Amt" bzw. online. Persönlich ist das nur bei jener Gemeinde möglich, in deren Wählerevidenz man steht.

Mit der Wahlkarte hat man dann verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme abzugeben. Neu ist, dass man gleich bei der persönlichen Abholung bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat wählen und sie wieder abgeben kann. Man kann sie aber auch aus dem In- oder Ausland per Post schicken oder direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen (lassen), am Wahlsonntag dann österreichweit in einem "fremden" Wahllokal abgeben (lassen), oder - wenn man bettlägerig ist - vor einer "fliegenden Wahlbehörde" wählen. In jedem Fall muss man aber dafür sorgen, dass die Wahlkarte bis 17 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt ist.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Frist für den schriftlichen Antrag auf eine Wahlkarte endet am Mittwoch. Danach kann die Wahlkarte nur noch persönlich bis Freitag 12 Uhr abgeholt werden.
  • Neu ist, dass man bei der persönlichen Abholung der Wahlkarte gleich wählen und sie wieder abgeben kann. Alternativ kann die Wahlkarte per Post aus dem In- oder Ausland geschickt oder direkt zur Bezirkswahlbehörde gebracht werden.
  • Die Wahlkarte muss in jedem Fall bis 17 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt sein, damit die Stimme zählt.