Letzter Tag für schriftlichen Wahlkartenantrag
Schriftlich beantragt werden können Wahlkarten per Brief, mittels Karte vom Wahl-Folder, per Fax, E-Mail oder mit ID Austria in der App "Digitales Amt" bzw. online. Persönlich ist das nur bei jener Gemeinde möglich, in deren Wählerevidenz man steht.
Mit der Wahlkarte hat man dann verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme abzugeben. Neu ist, dass man gleich bei der persönlichen Abholung bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat wählen und sie wieder abgeben kann. Man kann sie aber auch aus dem In- oder Ausland per Post schicken oder direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen (lassen), am Wahlsonntag dann österreichweit in einem "fremden" Wahllokal abgeben (lassen), oder - wenn man bettlägerig ist - vor einer "fliegenden Wahlbehörde" wählen. In jedem Fall muss man aber dafür sorgen, dass die Wahlkarte bis 17 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt ist.
Zusammenfassung
- Die Frist für die schriftliche Beantragung einer Wahlkarte für die Nationalratswahl endet am Mittwoch. Danach ist nur noch eine persönliche Abholung bis Freitag 12 Uhr möglich.
- Schriftliche Anträge können per Brief, Fax, E-Mail, ID Austria App oder online gestellt werden. Persönlich ist dies nur in der Heimatgemeinde möglich.
- Mit der Wahlkarte kann man unter anderem per Post, bei der Bezirkswahlbehörde oder in einem fremden Wahllokal wählen. Neu ist die Möglichkeit, direkt bei der persönlichen Abholung seine Stimme abzugeben.