Laut Novomatic-Gründer kein Treffen mit Kurz oder Blümel
Denn die Anordnung der WKStA für die Hausdurchsuchung bei Blümel in der Causa Casinos fußt auf einem Kalendereintrag von Graf vom 25. Juli 2017, wo ein Treffen mit "Kurz" vermerkt ist. Dabei soll es sich laut dem Anwalt von Graf, Christopher Schrank, aber nicht um den Bundeskanzler, sondern um eine Besprechung mit der damaligen Aufsichtsrätin Martina Kurz gehandelt haben. Wie Schrank gegenüber der APA betonte, habe die WKStA wegen des Termineintrags weder bei Graf noch bei ihm angefragt.
Auch das Kanzleramt hielt am Freitag fest, dass es das Treffen zwischen Kurz und Graf am 25. Juli 2017 nicht gab. Zudem betonte ein Sprecher, dass der Kanzler in "keinem Verwandtschaftsverhältnis" zu der gleichnamigen Aufsichtsrätin steht.
Kritik an der WKStA kam von ÖVP-Klubobmann August Wöginger: "Dass es aufgrund einer Namensverwechslung bei einem Kalendereintrag zu einer Hausdurchsuchung bei einem Regierungsmitglied gekommen ist, zeugt von wenig gewissenhafter Arbeit." Mangelnde Sorgfalt habe in "derart sensiblen Bereichen" nichts verloren, so Wöginger.
Die WKStA begründet ihren Verdacht und die damit verbundene Hausdurchsuchung unter anderem damit, dass Blümel angeblich durch Intervention des damaligen Novomatic-Geschäftsführers Harald Neumann ein Treffen zwischen Kurz und Novomatic-Chef Graf herbeigeführt habe. Neben dem Kalendereintrag sieht die WKStA eine SMS Neumanns an den heutigen Finanzminister vom 10. Juli 2017 als Beleg. Darin bittet Neumann Blümel um einen Termin beim damaligen Außenminister und im Wahlkampf stehenden ÖVP-Chef Kurz, um über eine Parteispende sowie um Unterstützung "bezüglich eines Problems, das wir in Italien haben", zu sprechen.
Zusammenfassung
- Nach Bekanntwerden der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat sich am Freitag Novomatic-Eigentümer Johann Graf zu Wort gemeldet.