APA/GEORG HOCHMUTH

"Künstliche Marktverengung": Gurgeltest-Anbieter geht gegen Schulausschreibung vor

Laut dem Gurgeltest-Anbieter Lifebrain sei die Ausschreibungen für PCR-Coronatests an Schulen auf "ein, höchstens zwei spezifische Anbieter" zugeschnitten. Das Bildungsministerium dementiert.

Der vor allem in Wien etablierte Gurgeltest-Anbieter Lifebrain geht gegen das bis 6. September laufende Vergabeverfahren der PCR-Coronatests für Österreichs Schulen vor. Die Wettbewerbsausschreibungen seien auf einen, höchstens zwei spezifische Anbieter zugeschnitten, nämlich "Novogenia" und "Covid Fighters", so der Vorwurf. Vom Bundesverwaltungsgericht wird eine Nichtigerklärung bzw. einstweilige Verfügung verlangt.

Abweichend zur Rahmenvereinbarung für die Tests würden Vorgaben für Sammelbehälter, Abfallfreiheit (z.B. keine Strohhalme) oder auch die Schriftgröße auf der Verwenderinformation gemacht, die diskriminierend und sachlich nicht gerechtfertigt seien. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) habe sich in Medienauftritten auch bereits mit einem entsprechenden Produkt gezeigt, so die Kritik.

"Künstliche Marktverengung"

"Der gegenständliche neuerliche Aufruf zum Wettbewerb ist eindeutig so gestaltet, dass nur ganz bestimmte (ein bis maximal zwei, offenbar bereits feststehende) Unternehmen aus dem Pool derjenigen, die auf Basis der Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, diese erfüllen können", heißt es in den der APA vorliegenden Schriftsätzen. Die Rede ist von einer "künstlichen Marktverengung".

Dass es sich dabei offenbar um eine bewusste Entscheidung der Auftraggeberin handle, werde durch die mediale Verbreitung deutlich, welche Produkte welcher Hersteller zum Einsatz kommen werden. Zudem laufe die Angebotsfrist noch bis 6. September, zu diesem Tag sollen aber bereits die Tests beginnen.

Zweifel an Genehmigungen

Wie es in einer Pressemitteilung hieß, gebe es auch Bedenken, ob das Unternehmen Novogenia überhaupt über die entsprechenden Genehmigungen zur Durchführung der Tests verfüge. Betont wurde jedenfalls, dass die PCR-Tests an Schulen trotz des rechtlichen Einschreitens dennoch durchgeführt und bis zur Klärung dieser Angelegenheit aus anderen Ausschreibungen bezogen werden könnten. Der Versuch einer juristischen Klärung einer "bedenklichen Ausschreibung" solle nicht auf Kosten der Gesundheit oder Testfrequenz gehen.

Bildungsministerium dementiert

Im Bildungsressort betonte man am Dienstag auf APA-Anfrage schriftlich, dass sich die Ausschreibung an den spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen des schulischen Betriebs orientiere: "Wesentlich ist, dass der Test für die Schülerinnen und Schüler von der Volksschule bis zur Matura so einfach wie möglich handzuhaben ist." Es handle sich um einen Einspruch eines Mitbewerbers in einem laufenden Vergabeverfahren. Die Ausschreibung werde über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) abgewickelt, so wie in derartigen Verfahren üblich.

Um den sicheren Schulstart vom ersten Schultag an sicherzustellen, sei zunächst ein Abruf aus einer bereits bestehenden Rahmenvereinbarung der BBG erfolgt. Deshalb könne der Test ab Schulbeginn verwendet werden, und deshalb konnte dieser auch schon präsentiert werden. Die derzeit laufende Angebotsfrist betreffe hingegen das Verfahren für den folgenden Bedarf an Tests, so das Bildungsministerium.

ribbon Zusammenfassung
  • Laut dem Gurgeltest-Anbieter Lifebrain sei die Ausschreibungen für PCR-Coronatests an Schulen auf "ein, höchstens zwei spezifische Anbieter" zugeschnitten, nämlich "Novogenia" und "Covid Fighters".
  • Vom Bundesverwaltungsgericht wird eine Nichtigerklärung bzw. einstweilige Verfügung verlangt.
  • Es gebe auch Bedenken, ob das Unternehmen Novogenia überhaupt über die entsprechenden Genehmigungen zur Durchführung der Tests verfüge.
  • Im Bildungsressort betonte man am Dienstag auf APA-Anfrage schriftlich, dass sich die Ausschreibung an den spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen des schulischen Betriebs orientiere.