Kinderschutzpaket im Nationalrat beschlossen
Beim Ausmaß der Strafrahmen wird zwischen Besitz bzw. wissentlichem Zugriff im Internet gegenüber einer Herstellung und Weitergabe solcher Materialien differenziert. Bei Letzterem droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Im Fall des Besitzes von "vielen" Abbildungen oder bildlichen Darstellungen Minderjähriger ist ein Strafrahmen von bis zu drei bzw. in jenen Fällen, in denen es sich dabei auch oder ausschließlich um viele Abbildungen oder Darstellungen einer unmündigen Person handelt, von bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Zudem wird das Tätigkeitsverbot in Bereichen mit Kindern ausgeweitet. Das bisherige Erfordernis der Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt fällt weg.
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) bedankte sich für die "konstruktive Diskussion im Ausschuss" und den einstimmigen Beschluss bei diesem "hochemotionalen Thema". Damit habe man ein "starkes Zeichen für Kinderschutz" gesetzt. Nicht nur der verharmlosende Begriff "Kinderpornografie" ist in "Darstellung von Kindesmissbrauch" geändert worden, sondern auch der Strafrahmen und die bestehende Lücke im Tätigkeitsverbot seien geschlossen worden. "Wenn es um den Missbrauch von Kindern geht, dann dürfen wir insgesamt keine Toleranz zeigen", so Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP).
"Es geht um die Schwächsten in unserer Gesellschaft", betonte die rote Justizsprecherin Selma Yildirim. Hinter jedem Bild oder Video steht "realer Missbrauch, ein abscheuliches Verbrechen". Yildirim will dabei nicht unterscheiden zwischen jenen, die den Missbrauch begehen und jenen, die ihn mit dem Konsum derartiger Bilder fördern. "Jede vollendete Tat ist eine zu viel". Zudem forderte die SPÖ-Abgeordnete unter anderem verpflichtende Kinderschutzkonzepte für Vereine sowie Sensibilisierung von Richtern, Polizisten und Pädagoginnen.
Für FP-Justizsprecher Harald Stefan ist mit dem Paket ein "erster Schritt" getan, daher stimmen die Freiheitlichen auch zu. Es fehlten aber weitere Schritte, wie etwa ein lebenslanges Tätigkeitsverbot, Ausdehnung der zivilrechtlichen Verjährung oder ein Verbot von Kindersexpuppen. Auch die NEOS finden die Änderungen grundsätzlich gut, sehen diese aber auch erst als einen "ersten Schritt". Der pinke Abgeordnete Yannick Shetty erinnerte die Justizministerin daran, dass auch die Oppositionsparteien gute Vorschläge gemacht hätten.
Einstimmig verabschiedet wurde am Abend auch eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, die ein Kinderschutzkonzept an Schulen vorschreibt, um Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt zu bewahren. Vorgesehen sind etwa die Festlegung eines Verhaltenskodex, die Durchführung einer Risikoanalyse, die Zusammenstellung eines Kinderschutzteams sowie eine Definition der Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen.
Zusammenfassung
- Neben der Neubezeichnung des Tatbestands in "bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial" umfassen die Änderungen im Strafgesetzbuch eine Erhöhung der Strafrahmen.
- Nicht nur der verharmlosende Begriff "Kinderpornografie" ist in "Darstellung von Kindesmissbrauch" geändert worden, sondern auch der Strafrahmen und die bestehende Lücke im Tätigkeitsverbot seien geschlossen worden.
- "Jede vollendete Tat ist eine zu viel".