Justizwache kann künftig mit 60 Jahren in Pension gehen
Die neue Regelung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. "Ich glaube, dass das im Sinne der Gerechtigkeit eine große Sache ist", sagte Zadic. Die Aufnahme der Justizwachebeamten in die Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten sie ein Zeichen der Wertschätzung. "Gut Ding braucht manchmal Weile, das trifft hier zu", ergänzte Wöginger. Dieser Schritt, der gefehlt habe, sei im Sinne der Gleichbehandlung mit Polizisten und Soldaten wichtig.
Betroffen sind Beamte, die in Abteilungen arbeiten, in denen Insassen untergebracht sind oder in Anstaltsbetrieben und Werkstätten, in denen Insassen ausgebildet und beschäftigt werden. Insgesamt sind in Österreich etwa 3.300 Justizwachebeamten im Exekutivdienst beschäftigt. Mit der neuen Regelung wird einer langjährigen Forderung der Justizwache Rechnung getragen.
Seit 2006, als die Polizei in die Schwerarbeiterreglung aufgenommen wurden, fordern dies auch die Justizwache-Bediensteten. Die Gleichstellung wurde ihnen immer wieder versprochen, im Juli 2019 gab es auch eine Entschließung dazu im Nationalrat. Nun wird sie mit 1. Jänner 2023 umgesetzt.
Die SPÖ begrüßte die Öffnung der Schwerarbeit für Justizwachebeamte, fordert das aber auch für Gesundheits- und Pflegepersonal. "Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Pflegebereich muss oberste Priorität haben. Ich fordere, dass auch den Pflege- und Gesundheitsberufen der Zugang zur Schwerarbeitspension erleichtert wird - und das sofort", sagte SPÖ-Nationalratsabgeordneter Christian Drobits in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Es sei höchste Zeit, die Arbeits- und Rahmenbedingungen in Spitälern, Pflegeheimen und mobilen Diensten zu verbessern, um mehr Menschen für diesen Beruf zu gewinnen und jene, die ihn schon machen, auch halten zu können, denn die Situation beim Gesundheits- und vor allem beim Pflegepersonal verschärfte sich immer mehr. Der Job werde zunehmend unattraktiver. "Dass die Regierung den Gesundheits- und Pflegekräften keine Chance auf eine frühere Pension in Form einer Schwerarbeitspension eröffnet, ist unverständlich", kritisiert Drobits.
Zusammenfassung
- Justizwachebeamte können künftig - wie Polizisten und Soldaten - die Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen und mit 60 Jahren in Pension gehen.
- Die SPÖ forderte die Öffnung der Schwerarbeitsreglung auch für Gesundheits- und Pflegepersonal.
- "Gut Ding braucht manchmal Weile, das trifft hier zu", ergänzte Wöginger.
- Insgesamt sind in Österreich etwa 3.300 Justizwachebeamten im Exekutivdienst beschäftigt.
- Nun wird sie mit 1. Jänner 2023 umgesetzt.