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Juristin: "Bundestrojaner" verfassungskonform möglich

Die Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp wäre laut Einschätzung von Ingeborg Zerbes, Vorsitzende der Geheimdienst-Kontrollkommission, verfassungskonform möglich. Für die Prävention von Fällen wie jenem von Egisto Ott seien neue Befugnisse aber nicht zielführend, meint die Juristin.

Im Zuge des mutmaßlichen Spionage-Skandals rund um Egisto Ott hat das Innenministerium einmal mehr eine verstärkte Überwachung von Messenger-Diensten und einen "Bundestrojaner" gefordert.

Der Fall Ott und die "Prävention, dass so ein Fall nicht nochmal passiert - das schreit jetzt nicht unbedingt nach mehr Befugnissen", widerspricht Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes im "Ö1"-MorgenjournalDie Juristin ist Vorsitzende der Geheimdienst-Kontrollkommission, die sich mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) befasst.

Bei der Terrorabwehr sei das Thema Messenger-Überwachung jedoch "absolut berechtigt". Das sei auch verfassungskonform möglich, so die Einschätzung der Juristin.

Begriff Bundestrojaner "vollkommen missverständlich"

Das bestehende VfGH-Urteil zum "Bundestrojaner" sei grundsätzlich kein Hindernis. "Das Unspezifische wurde vom Verfassungsgerichtshof als große Gefahr gesehen." Seit dem Urteil seien jedoch einige Jahre vergangen, es gebe mittlerweile "viel bessere, weil zugespitztere IT-Technik."

"Der Begriff Bundestrojaner ist vollkommen missverständlich. Damit assoziiert man eine Totalüberwachung, eine Totalauslesung des gesamten Mobiltelefons." Mit einer spezifischen Überwachungssoftware, "die auf dem Markt bereits existiert", könne man jedoch gezielt nur Messengerdienste abfragen.

Video: Thomas Mohr erklärt den Spionage-Skandal

SPÖ und NEOS wollten mittels der Geheimdienst-Kontrollkommission für mehr Klarheit in der Causa um Egisto Ott sorgen und nicht auf einen Russland-U-Ausschuss in der nächsten Legislaturperiode warten.

Es soll untersucht werden, wie sicher der Verfassungsschutz vor interner Spionage ist. "Grundsätzlich würden wir gar keinen Auftrag brauchen, weil es zu unserer normalen, täglichen Arbeit gehört, dieses Feld Spionageabwehr zu kontrollieren", erklärt Kommissionsvorsitzende Zerbes im "Ö1"-Morgenjournal.

Egisto Ott "Thema der Staatsanwaltschaft"

"Was wir sicher nicht leisten können, ist, in die Vergangenheit zu schauen.Wie sich das mutmaßliche Netzwerk um Egisto Ott ausbreiten konnte oder "wie es vielleicht jetzt noch ausgebreitet ist", sei "das Thema der Staatsanwaltschaft".

Der DSN-Kommission kann jedoch "grundsätzlich kein Amtsgeheimnis entgegengehalten" werden, erklärt Zerbes. Man habe Zugang zu allen Unterlagen, wie Spionageabwehr betrieben wird. Von Datenverarbeitungssystemen über die Frage, wer welche Abfrage gemacht hat, wer das Protokoll kontrolliert hat und wer welche Berechtigungen hat.

In der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst sei man aktuell jedenfalls "stark darauf ausgerichtet, sich abzuheben vom damaligen BVT".

ribbon Zusammenfassung
  • Laut Juristin Ingeborg Zerbes wäre die Überwachung von Messenger-Diensten verfassungskonform möglich.
  • Im "Ö1"-Morgenjournal spricht die Vorsitzende der Geheimdienst-Kontrollkommission unter anderem über die Möglichkeit eines Bundestrojaners.
  • Für Prävention von Spionage wie im Fall Ott seien aber keine neuen Überwachungsbefugnisse nötig, meint sie.