APA/APA (AFP/Archiv)/JOHN MACDOUGALL

Hass im Netz: Wikipedia hat trotz Ausnahme Bedenken

Digitale Enzyklopädien sollen von den neuen Regeln gegen Hass im Netz zwar nicht erfasst werden. Dennoch hat Wikipedia Bedenken: Sollten Community-basierte Projekte oder kleinere Online-Foren ebenso von der Löschverpflichtung betroffen sein, wie große gewerbliche Plattformen, bedrohe dies die "intakten Teile der Debattenkultur im Internet", heißt es in einem offenen Brief an die Regierung.

Digitale Enzyklopädien sollen von den neuen Regeln gegen Hass im Netz zwar nicht erfasst werden. Dennoch hat Wikipedia Bedenken: Sollten Community-basierte Projekte oder kleinere Online-Foren ebenso von der Löschverpflichtung betroffen sein, wie große gewerbliche Plattformen, bedrohe dies die "intakten Teile der Debattenkultur im Internet", heißt es in einem offenen Brief an die Regierung.

Wikimedia, die hinter dem Online-Lexikion Wikipedia stehende Organisation, verweist in dem Schreiben an Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic darauf, dass sie auch nicht-enzyklopädische Projekte betreibt. Gemeinsam mit der Bürgerrechtsorganisation epicenter.works fordert Wikimedia weiter reichende Ausnahmen (https://www.wikimedia.at/offener-brief/). Starre Löschfristen einzuhalten und ladungsfähige Personen im Inland zu unterhalten sollte "lediglich jenen Plattformen vorgeschrieben werden, die den notwendigen globalen Umsatz erwirtschaften, um durch diese Anforderungen nicht in ihrer Existenz in Frage gestellt zu werden".

Bedroht durch die Plattformverantwortung sehen Wikimedia und epicenter.works insbesondere ehrenamtliche und gemeinwohlorientierte Projekte. An Edtstadler und Zadic erging daher die Aufforderung: "Schützen Sie die Meinungsfreiheit im Netz und nehmen Sie gemeinwohlorientierte und kleinere Plattformen unter einer globalen Umsatzgrenze vom Gesetz aus, um ihre Existenzgrundlage nicht in Frage zu stellen."

"Gefährlich" wäre es laut Wikimedia und epicenter.works auch, die letztgültige Entscheidung darüber, ob ein beanstandeter Inhalt illegal ist, und somit nicht mehr unter Meinungsfreiheit fällt, einem Plattformbetreiber zu überlassen. Bei beanstandeten Moderationsvorgängen über die Illegalität eines Inhalts sollte es daher die Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung geben, um rechtsstaatliche Prinzipien im Internet zu stärken.

"Letztlich bitten wir Sie darum, im Gesetzgebungsprozess die diesem wichtigen und komplexen Thema angemessene Sorgfalt walten und Alternativmodelle nicht außer Acht zu lassen", heißt es außerdem.

ribbon Zusammenfassung
  • Digitale Enzyklopädien sollen von den neuen Regeln gegen Hass im Netz zwar nicht erfasst werden.