Handyverbot an Kärntner Volksschulen - Erlass gilt ab sofort
Demnach seien Handys als "den Schulbetrieb störende Geräte" einzustufen. Während der Unterrichtszeit sollen die Geräte geeignet verwahrt werden. Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen sollen sich ebenfalls an der Hausordnung orientieren, so sollen eine Verwarnung, Klassenbucheinträge oder Mitteilungen an Eltern möglich sein. Fellner begründet den Erlass damit, dass "eine übermäßige und unreflektierte" Handy-Nutzung negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern hätte. Das beträfe das gesamte Umfeld der Kinder: "Aber eben diesen wichtigen schulischen Bereich können wir regulieren", so Fellner weiter.
Weitere Schritte seien geplant und sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden. So gäbe es eine Arbeitsgruppe mit wissenschaftlicher Begleitung für die Gruppe der Zehn- bis 14-Jährigen. Hier setze man vor allem auf wissenschaftliche Expertise und Bewusstseinsbildung.
Zusammenfassung
- Kärntens Bildungsreferent Daniel Fellner hat ein sofortiges Handyverbot für alle Volksschulen des Landes erlassen, um die Nutzung im Unterricht und in den Pausen zu unterbinden.
- Handys werden als störend für den Schulbetrieb eingestuft und sollen während der Unterrichtszeit sicher verwahrt werden, wobei Verstöße nach der Hausordnung sanktioniert werden können.
- Eine wissenschaftlich begleitete Arbeitsgruppe plant weitere Maßnahmen für Zehn- bis 14-Jährige, um die Auswirkungen der Handy-Nutzung auf die kindliche Entwicklung zu untersuchen.