Griss: Kindeswohl hat kaum Stellenwert im Asylverfahren

Die Vorsitzende des Kindeswohlkommission, Irmgard Griss, fordert klare Vorgaben für die Kindeswohlprüfung im Asylverfahren. Zudem spricht sie sich für eine Priorisierung von Asylanträgen von straffälligen Minderjährigen aus.

"Das Kindeswohl hat nicht den Stellenwert, den es haben müsste", sagt Irmgard Griss, Vorsitzende des Kindeswohlkommission. Die Kommission wurde von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) eingeführt nach der Abschiebung von Schülerinnen nach Georgien bzw. Armenien. Es soll den den Stellenwert des Kindeswohls im Asylverfahren überprüfen. Die Kommission ist nun zu dem Schluss gekommen, dass "die Vorgaben nur zu einem geringen Teil umgesetzt" wurden, wie Griss gegenüber PULS 24 erklärt. Man erfülle das Asylgesetz nur auf "einfach-gesetzlicher Ebene".

Um dies zu ändern bräuchte es "klare Vorgaben für die Kindeswohlprüfung", fordert Griss im Interview. Dies sei die Pflicht des Parlaments. Hier müsse man einen Kriterienkatalog festlegen und für die Kindeswohlprüfung einen eigenen Abschnitt im Asylverfahren einrichten.

 

Kinderrechte im Asylverfahren werden in Österreich unzureichend gewahrt.

"Wer straffällig wird, hat Schutzstatus verwirkt"

Im Interview spricht sich Griss ganz klar dafür aus, dass "gewisse Fälle priorisiert" werden müssten. Das hätte man auch im Fall Leonie tun müssen, sagt sie. "Wer straffällig wird, hat den Schutzstatus verwirkt", erklärt sie. Hier müsse man dann "rasch handeln", um "sicherzustellen, dass das niemand ist, von dem eine Gefahr ausgeht". Allerdings sei dies laut Griss eine "Frage der Organisation im Bundesverwaltungsgericht". "So etwas darf nicht liegen bleiben", das wäre sonst ein "unnötiges Versäumnis", erklärt die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes.

Vizekanzler Werner Kogler hat im Februar mit PULS 24 über das Gremium gesprochen.

Griss fordert einheitliche Regelungen

Zudem gebe es beim Schutz unbegleiteter Minderjähriger einen "Fleckerlteppich" je nach Bundesland. Das Bundesland Tirol beispielsweise stütze sich auf den sogenannten "Findelkind-Paragraphen", wodurch asylsuchende Minderjährige automatisch in die Obsorge des Landes gehen. "Die anderen Bundesländer machen das nicht", stellt die ehemalige NEOS-Abgeordnete klar. Dort warte man auf den Antrag beim Pflegschaftsgericht, erklärt sie weiter. Für eine einheitliche Regelung müsse der Bund aktiv werden. Erst wenn auf Bundesebene eine gesetzliche Änderung vorgenommen wurde, dann können die Länder die Regelungen vollziehen, so die Vorsitzende des Kindeswohlgremiums.

ribbon Zusammenfassung
  • Man erfülle das Asylgesetzt auf "einfach-gesetzlicher Ebene", erklärt die Vorsitzende des Kindeswohlkommission, Irmgard Griss, im Newsroom LIVE.
  • Das bedeute, dass "das Kindeswohl nicht den Stellenwert hat, den es haben müsste". Um dies zu ändern bräuchte es "klare Vorgaben für die Kindeswohlprüfung", fordert Griss im Interview.
  • Dies sei die Pflicht des Parlaments. Hier müsse man einen Kriterienkatalog festlegen und für die Kindeswohlprüfung einen eigenen Abschnitt im Asylverfahren einrichten.
  • Außerdem gebe es beim Schutz unbegleiteter Minderjähriger einen "Fleckerlteppich" je nach Bundesland.
  • Im Interview spricht sich Griss ganz klar dafür aus, dass "gewisse Fälle priorisiert" werden müssten. Das hätte man auch im Fall Leonie tun müssen, sagt sie.
  • "Wer straffällig wird, hat den Schutzstatus verwirkt", erklärt sie. Hier müsse man dann "rasch handeln", um "sicherzustellen, dass das niemand ist, von dem eine Gefahr ausgeht".