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Gerichtsverfahren gegen OStA-Chef Fuchs startet am 1. Juli

Der leitende Wiener Oberstaatsanwalt (OStA) Johann Fuchs muss am 1. Juli vor dem Innsbrucker Landesgericht wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses und falscher Beweisaussage im Ibiza-U-Ausschuss verantworten. Als einziger Zeuge geladen ist der suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek, die Aussagen von zwei weiteren Zeugen aus dem Justizbereich werden lediglich verlesen, sagte Gerichtssprecher Andreas Stutter der APA.

Fuchs wird vorgeworfen, Pilnacek im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin vorbereite. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin - die laut Stutter vom Gericht nicht als Zeugin für den Prozess in Innsbruck geladen wurde - angegriffen gefühlt. Deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings mangels begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt.

Die mutmaßliche Falschaussage bezieht sich auf Fuchs' Auftritt im Ibiza-Untersuchungsausschuss vom März 2020. Dort hatte er ausgesagt, sich nicht erinnern zu könne, Aktenteile weitergegeben zu haben. Er könne dies daher weder bestätigen noch ausschließen.

Dem OStA-Chef, dessen Suspendierung vom OGH wieder aufgehoben worden war, drohen bis zu drei Jahre Haft. Die Verhandlung findet aus möglichen Befangenheitsgründen in Innsbruck statt.

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  • Der leitende Wiener Oberstaatsanwalt (OStA) Johann Fuchs muss am 1. Juli vor dem Innsbrucker Landesgericht wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses und falscher Beweisaussage im Ibiza-U-Ausschuss verantworten. Als einziger Zeuge geladen ist der suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek, die Aussagen von zwei weiteren Zeugen aus dem Justizbereich werden lediglich verlesen, sagte Gerichtssprecher Andreas Stutter der APA.