Gerichtsverfahren gegen OStA-Chef Fuchs startet am 1. Juli
Fuchs wird vorgeworfen, Pilnacek im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin vorbereite. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin - die laut Stutter vom Gericht nicht als Zeugin für den Prozess in Innsbruck geladen wurde - angegriffen gefühlt. Deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings mangels begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt.
Die mutmaßliche Falschaussage bezieht sich auf Fuchs' Auftritt im Ibiza-Untersuchungsausschuss vom März 2020. Dort hatte er ausgesagt, sich nicht erinnern zu könne, Aktenteile weitergegeben zu haben. Er könne dies daher weder bestätigen noch ausschließen.
Dem OStA-Chef, dessen Suspendierung vom OGH wieder aufgehoben worden war, drohen bis zu drei Jahre Haft. Die Verhandlung findet aus möglichen Befangenheitsgründen in Innsbruck statt.
Zusammenfassung
- Der leitende Wiener Oberstaatsanwalt (OStA) Johann Fuchs muss am 1. Juli vor dem Innsbrucker Landesgericht wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses und falscher Beweisaussage im Ibiza-U-Ausschuss verantworten. Als einziger Zeuge geladen ist der suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek, die Aussagen von zwei weiteren Zeugen aus dem Justizbereich werden lediglich verlesen, sagte Gerichtssprecher Andreas Stutter der APA.