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Gericht rügt EU-Kommission: Covid-Impfstoff-Vergabe war intransparent

Die EU-Kommissionen informierte zu wenig zu den Ausschreibungen für die Beschaffung der Covid-Impfstoffe. So konnten Interessenskonflikte in der Beschaffung nicht überprüft werden.

Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen.

Besonders in Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die EU-Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter in Luxemburg.

Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.

Kommission verhandelte

Während der Pandemie hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff verhandelt und abgeschlossen. 2,7 Milliarden Euro wurden verbindlich ausgegeben.

Das Vorgehen stand immer wieder in der Kritik, weil die Verträge nur teilweise öffentlich gemacht wurden oder weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs gab. Unter anderem die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Zusammenhang.

2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Die EU-Kommission unter Leitung von der deutschen CDU-Politikerin von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht.

Das Urteil kommt einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin.

Interessenskonflikte so nicht überprüfbar

Das Gericht beanstandete, dass die EU-Kommission nicht ausreichend begründet habe, warum ein weitgehender Zugang zu den Klauseln über Entschädigungsregeln die geschäftlichen Interessen der Unternehmen beeinträchtigen würde.

Die EU-Kommission habe zudem mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre von Personen den Zugang zu den Dokumenten verweigert. Die Kläger hätten allerdings den besonderen Zweck des öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung der Daten ordnungsgemäß nachgewiesen: Es lasse sich nämlich nur dann überprüfen, dass kein Interessenkonflikt bestehe, wenn die Namen und beruflichen Rollen der an den Verträgen beteiligten Personen vorliegen.

ribbon Zusammenfassung
  • Das EU-Gericht hat entschieden, dass die EU-Kommission nicht genügend Informationen über den Kauf von Corona-Impfstoffen offengelegt hat.
  • Besonders in Hinblick auf mögliche Interessenskonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller wurden Dokumente zu Unrecht verweigert.
  • Das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.