General erfolgreich gegen Abberufung
Wagner war einer jener drei Generäle, die von Ex-Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) im Frühjahr 2019 ernannt worden waren, deren Bestellung aber von Bundespräsident Alexander Van der Bellen blockiert und schließlich von Starlinger zurückgezogen wurde. Kunasek hatte Wagner damals zum neuen stellvertretenden Streitkräftekommandant und "Airchief" gemacht. Brigadier Gerhard Christiner sollte Stabschef des Streitkräftekommandos in Graz und Brigadier Alexander Platzer Kommandant der neu geschaffenen Streitkräftebasis in Wien werden. Zudem wurden alle drei Brigadiers im Zuge dessen zu Generalmajoren befördert.
Wagner ging gegen die Abberufung und die Degradierung rechtlich vor. Gegenüber den "Oberösterreich Nachrichten" freute er sich, dass das Gericht seiner "Rechtsauffassung vollinhaltlich gefolgt" sei und den Bescheid "ersatzlos aufgehoben" habe. Nunmehr wieder Zwei-Stern-General, wartet Wagner auf eine Reaktion des Verteidigungsressorts.
Über das Urteil zeigte sich auch die freiheitliche Bundesheergewerkschaft erfreut. Die Abberufung durch Minister Starlinger war "gesetzeswidrig", erklärte Vorsitzender Manfred Haidinger, der in dem Urteil eine Niederlage für Starlinger ortet. Dieser habe von Beginn an eine "Position eingenommen, die eine Integrität seiner Person sehr in Zweifel zieht". Für Haidinger gehörten die "Machenschaften der schillernden Person Starlinger" untersucht.
Haidinger erwartet bei Generalmajor Platzer, der von seiner Funktion als Kommandant der Streitkräftebasis (für die gesamte Versorgung des Bundesheeres zuständig) abberufen worden ist, ein analoges Urteil. Bei der kommenden Organisationsänderung müssten die Urteile "entsprechend berücksichtigt" werden. Der geplante Umbau des Bundesheeres müsse so transparent wie möglich erfolgen, verlangte er.
Zusammenfassung
- Brigadier Wolfgang Wagner hat sich erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht (BvWG) gegen die durch Übergangsminister Thomas Starlinger erfolgte Abberufung und Degradierung zur Wehr gesetzt.
- Beim Verteidigungsministerium wartet man die schriftliche Ausfertigung des Urteils ab, dann will man entscheiden, wie man damit umgeht, erklärte Sprecher Michael Bauer am Montag auf APA-Anfrage.