Geldwäscherei-Prozess gegen Lobbyisten Mensdorff-Pouilly
Ausgangspunkt des Ganzen waren laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Untreue-Handlungen eines EADS-Managers, der ab März 2005 mittels Scheinverträgen rund 93 Mio. Euro von der EADS Deutschland GmbH (EADS-D) an die Vector Aerospace LLP überwiesen haben soll, wobei der größte Teil davon - nämlich 84 Mio. Euro - als "eine schwarze Kasse zur Verfolgung von außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen der EADS-D stehenden Zwecken dotiert wurde", wie die WKStA in ihrer Anklage festhält.
Vergütungen und Rückzahlungen
Davon landeten dann zwei Mio. Euro unter dem Zahlungszweck "Vergütung" auf dem Konto einer in Wien etablierten Gesellschaft, welche die WKStA dem Einflussbereich Mensdorff-Pouillys zurechnet. Von dieser Summe gingen am 5. April 2006 300.000 Euro als "Darlehensrückzahlung" an eine Gesellschaft in Budapest, zwischen Ende April 2006 und Anfang Juli 2007 soll Mensdorff-Pouilly die Barbehebung der restlichen 1,7 Mio. Euro veranlasst und persönlich entgegen genommen haben. Wo das Geld letztlich landete, konnte die WKStA bisher nicht klären.
Freispruch 2013
Das Geld soll Mensdorff-Pouilly dann großteils "zu noch festzustellenden Zwecken an noch festzustellende Dritte" weitergegeben haben, heißt es im Strafantrag. Mensdorff-Pouilly hat das im Ermittlungsverfahren bestritten und darauf verwiesen, dass er bereits im Jänner 2013 in Wien vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen worden sei. Damals hatte man ihn verdächtigt, vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmen-Netzwerk 12,64 Mio. Euro erhalten und die Millionen verteilt zu haben, um Beschaffungsvorgänge in Zentral-und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen.
Das Erstgericht war am Ende eines ausführlichen Beweisverfahrens zur Überzeugung gelangt, dass Mensdorff Gelder von BAE Systems übernommen hätte, "aber wir wissen nicht, in welcher Funktion". "Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug", hielt der Richter damals wörtlich fest.
Geringe Beweislage
Offensichtlich dürfte auch im nunmehrigen Fall die Beweislage nicht die üppigste sein. Das Landesgericht für Strafsachen hatte den Strafantrag nach Informationen der APA nämlich ursprünglich zurückgewiesen, und zwar mit der Begründung, dass eine gerichtlich bereits entschiedene Sache und außerdem Verjährung vorliege. Das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG) Wien sah das anders, so dass jetzt die Verhandlung vor einem Einzelrichter stattzufinden hat.
Mensdorff-Pouilly gelassen
Vor Betreten des Verhandlungssaals versicherte Mensdorff-Pouilly heute, dass er die zwei Millionen nie besessen habe. Die Anklage, so beteuerte der Beschuldigte, habe er nicht gelesen - dies sei Aufgabe seines Anwalts (Sascha König). Dieser erläuterte in seinem Eröffnungsplädoyer die Vorgeschichte der Causa. Die Vorgänge, so betonte er, seien schon seit 2012 untersucht worden. Der Anwalt ortete unter anderem eine "Verjährungsproblematik".
Zusammenfassung
- Der Rüstungslobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly muss sich ab Dienstag erneut wegen Geldwäscherei am Wiener Landesgericht verantworten.
- Mensdorff-Pouilly hat das im Ermittlungsverfahren bestritten und darauf verwiesen, dass er bereits im Jänner 2013 in Wien vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen worden sei.