Freisprüche in Prozess gegen NÖ Ex-Landesrätin Bohuslav
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf der Ex-Politikerin sowie den als Beteiligte Angeklagten im Alter von 68 und 74 Jahren vor, die Fördergelder-Auszahlung in Höhe von 2,8 Millionen Euro für eine Mehrzweck- und eine Tischtennishalle gewährt zu haben, ohne die Förderrichtlinien zu beachten. Alle drei bekannten sich nicht schuldig.
Bohuslav betonte, dass die Sportabteilung des Landes sei für die inhaltliche Prüfung der Unterlagen und Fördervoraussetzungen zuständig gewesen sei. Sie selbst sei in die Details nicht eingebunden gewesen. "Ich wüsste nicht, was ich falsch gemacht habe", erklärte die früher u.a. für Sport zuständige Landesrätin. Nach Angaben des 74-Jährigen, der damals in der Sportabteilung beschäftigt war, erfolgte die inhaltliche Prüfung auf Basis des Förderantrags. Der ehemalige Beamte berichtete von Zeitdruck und räumte ein, dass deshalb im Nachhinein gesehen nicht alle Faktoren im Detail geprüft wurden. Der 68-Jährige, der im Büro der Landesrätin tätig war, bestritt die Vorwürfe gegen ihn ebenfalls. An der Prüfung selbst oder der Freigabe von Zahlungen war er laut seiner Aussage nicht beteiligt.
Bereits 2006 soll nach einem Gespräch zwischen Bohuslav und dem damaligen ÖVP-Finanzlandesrat Wolfgang Sobotka, heute Nationalratspräsident, eine Förderung des Landes über 2,8 Millionen Euro mündlich zugesagt worden sein. Im November 2008 wurde die Unterstützung schriftlich "in Aussicht gestellt", wie es die 58-Jährige formulierte. Der auf 1. März 2010 datierte Förderantrag langte am 7. April 2010 beim Amt der NÖ Landesregierung ein. Bereits vor dem Sitzungsbeschluss am 27. April wurde der erste Teilbetrag freigegeben. Ausbezahlt worden sei die Rate erst nach dem grünen Licht der Landesregierung, hielt Bohuslav fest. Zeugen war am Mittwoch keine geladen.
Einen "unvertretbaren Rechtsakt" könne man nicht feststellen, begründete der vorsitzende Richter das Urteil des Schöffensenats. Dass die Förderzusage bereits 2006 gegeben wurde, erscheine für einen Außenstehenden "völlig eigenartig", sei aber Usus gewesen. Bei diesem Projekt seien viele Parameter zusammengetroffen, die die Vorgänge durchaus nachvollziehbar machen würden - etwa die gleichzeitige Förderung des Bundes oder die Umsetzung in einer finanzstarken Stadtgemeinde. "Es ist eigentlich ein Wahnsinn, wie wenig akkurat geprüft wird", bemängelte der Richter.
Dass die Förderung durch die frühe Zusage "auf Schiene war", habe nicht bedeutet, dass man sie um den Preis einer unvertretbaren Rechtsentscheidung durchsetzen wollte. "Der Zeitdruck war enorm", sagte der Richter zur inhaltlichen Prüfung des Antrags. Viele Dinge könne man zwar im Nachhinein bemängeln, es liege aber "sicher keine wissentliche Inkaufnahme eines Befugnismissbrauchs" vor. Die WKStA-Vertreterin gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Bohuslav sagte nach dem Urteil auf Journalistenfrage: "Der Freispruch ist für mich ein ganz klarer Beweis für eine jahrelange korrekte Arbeit." Sie war von Ende 2004 bis 2020 Landesrätin und verantwortete unter anderem die Bereiche Sport und Wirtschaft.
Rund um die Gewährung von Bundessportförderungen in der Causa Multiversum hatte ein mehrmonatiger Prozess am Wiener Straflandesgericht im März 2022 mit neun Freisprüchen und einem Schuldspruch geendet. Unter den Angeklagten waren der frühere Tischtennisweltmeister Werner Schlager und der ehemalige Schwechater Bürgermeister und Nationalratsabgeordnete Hannes Fazekas (SPÖ). Der frühere Multiversum-Geschäftsführer wurde nicht rechtskräftig wegen rechtswidrig vergebener Darlehen, Untreue und Urkundenfälschung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Zusammenfassung
- Die ehemalige niederösterreichische ÖVP-Landesrätin Petra Bohuslav und zwei frühere Landesbeamte sind beim Schöffenprozess in Zusammenhang mit der Mehrzweckhalle Multiversum in Schwechat am Mittwoch in St. Pölten im Zweifel freigesprochen worden.
- Der nunmehrigen kaufmännischen Geschäftsführerin der Wiener Staatsoper und den beiden Männern wurde Untreue rund um eine 2,8 Millionen Euro hohe Förderung angelastet.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig.