Freispruch in Sachen Waffen-Beschaffung aus dem Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft legte dem russischen Staatsangehörigen zur Last, von Juni bis August des Vorjahres als Insasse der JA Stein wiederholt einen damaligen Mithäftling damit betraut zu haben, für ihn mehrere Exemplare des Kalaschnikow-Sturmgewehrs AK-47 zu besorgen. Die Waffen hätten demnach zunächst an Mittelsmänner außerhalb der Justizanstalt geliefert und später übergeben werden sollen. Nach seiner ursprünglich für November 2023 geplanten Freilassung habe der Angeklagte dann vorgehabt, zumindest einen Polizisten oder einen Justizwachebeamten zu töten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Krems. Vom siebenfach vorbestraften 29-Jährigen wurden die Punkte allesamt bestritten, zwischen dem Mithäftling und ihm habe es so gut wie keine Möglichkeit für Austausch gegeben.
Der laut Anklage mit der Waffenbeschaffung beauftragte Ex-Insasse der JA Stein - eigentlich Hauptbelastungszeuge und nun in einer anderen Justizanstalt untergebracht - machte am Freitag keine Aussage. Vom Schöffengericht wurde deshalb eine Beugestrafe von 5.000 Euro verhängt. Aufgrund der Weigerung steht dem Strafgefangenen zudem ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage ins Haus. Frühere Einvernahmen des Mannes wurde letztlich verlesen. Der Hauptbelastungszeuge verbüßt eine Haftstrafe wegen Vermögens- und Gewaltdelikten, auch der Beschuldigte saß zuletzt deshalb ein.
Grundsätzlich als Zeuge befragt werden sollen hätte am Freitag auch Islam Y., ein am 14. November 2023 während eines Untersuchungstermins im Landesklinikum Krems entflohener Häftling der JA Stein. Für Hinweise, die zur Ergreifung des 35-Jährigen führen, wurden im Vorjahr 5.000 Euro ausgelobt. Der später Geflüchtete war in Stein im selben Stock wie der Beschuldigte untergebracht. In einer verlesenen Aussage bezeichnete er den Angeklagten als "guten Freund".
Neben terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation wurden dem 29-Jährigen auch der Versuch eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und - wegen Aussagen gegenüber Justizwachebeamten in der JA Stein - gefährliche Drohung angelastet. Hinsichtlich einer IS-Mitgliedschaft habe es am Ende "keine handfesten Beweise gegeben", gab die vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung zu Protokoll. Beim Vorwurf der Waffenbesorgung sei es aufgrund der fehlenden persönlichen Aussage des Hauptbelastungszeugen "faktisch nicht möglich, gegenüberzustellen, wie glaubwürdig er ist". Gewisse Punkte in den vergangenen Ausführungen des ehemaligen Mithäftlings des Angeklagten hätten darüber hinaus auch Fragen aufgeworfen. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde keine Erklärung abgegeben, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Der Angeklagte, der als Anhänger der Terror-Miliz IS gilt, weist die Vorwürfe zurück und betont, er sei 'religiös', aber kein Unterstützer von Extremismus.