Freispruch für junge Wienerin von Terrorismusfinanzierung
Mit den Spenden sollte auch der "Freikauf" von IS-Kämpfern und ihrer Ehefrauen betrieben werden, hieß es in der Anklage. Ein Schöffensenat kam allerdings zum Schluss, dass es der Angeklagten dahingehend am Vorsatz mangelte bzw. ein solcher nicht nachweisbar war. Die 22-Jährige hatte erklärt, sie sei davon ausgegangen, dass der Verein syrische Flüchtlingscamps, "aber nicht IS-Lager" unterstützt. Sie habe Not leidenden Menschen Lebensmittelpakete zukommen lassen wollen.
Die 22-Jährige bestritt, mit dem IS zu sympathisieren. "Leute, die so etwas vertreten, sind nicht gut", sagte sie. Die Staatsanwältin akzeptierte den Freispruch und gab noch im Gerichtssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.
Zusammenfassung
- Eine 22-Jährige wurde am Mittwochnachmittag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung und Terrorismusfinanzierung freigesprochen.
- Die Anklage bezog sich auf Überweisungen in Höhe von 660 Euro an einen Hilfsverein, der angeblich IS-Kämpfern und deren Ehefrauen zugutekommen sollte.
- Der Schöffensenat stellte fest, dass der Angeklagten der Vorsatz fehlte, und die Staatsanwältin akzeptierte den Freispruch und verzichtete auf Rechtsmittel.