FPÖ fordert Personenkontrollen vor türkischen Wahllokalen
Es solle eine sofortige "Aktion scharf" vor den türkischen Wahllokalen in Österreich geben, um mögliche Doppelstaatsbürger zu überführen, schlugen FPÖ-Chef Herbert Kickl und der Wiener FPÖ-Stadtchef Dominik Nepp am Freitag in einer Aussendung vor. Die Personalien der Wartenden sollen aufgenommen und ihre Namen mit der österreichischen Wählerevidenz abgeglichen werden.
Der Nachweis der Doppelstaatsbürgerschaft sei schwer zu erbringen, "da die türkischen Behörden in dieser Frage nicht mit Österreich kooperieren", so Kickl und Nepp. ÖVP-Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) forderten sie "zum sofortigen Handeln" auf, um durch die Personenkontrollen "die illegalen Doppelstaatsbürger zu entlarven".
Nach Angaben der beiden FPÖ-Politiker gab es allein in Wien 18.500 Verdachtsfälle auf illegale Doppelstaatsbürgerschaften. Es seien aber "leider nur wenige Aberkennungen übriggeblieben", sagten die Volksvertreter in Richtung der betroffenen österreichischen Staatsbürger.
Rechtsgrundlage unklar
Kickl und Nepp äußerten sich nicht dazu, auf welcher Rechtsgrundlage die Personenkontrollen vor den türkischen Wahllokalen stattfinden sollen. Türkische Staatsbürger in Österreich dürfen bis 9. Mai in den Generalkonsulaten Wien, Salzburg und Bregenz ihre Stimme für die Parlaments- und Präsidentenwahlen abgeben.
Von Samstag bis Montag haben zudem Wahllokale in Graz, Linz und Innsbruck geöffnet. In der Türkei findet die Wahl erst am 14. Mai statt. Die türkische Botschaft gab die Zahl der Wahlberechtigten mit 108.000 an. Bei der Wahl vor fünf Jahren hatte sich knapp die Hälfte der Wahlberechtigten in Österreich beteiligt.
Eine Ausweispflicht gibt es in Österreich nicht. Die Polizei darf die Identität von Personen nur in gesetzlich klar bestimmten Fällen feststellen, etwa beim Verdacht von gefährlichen Angriffen oder strafbaren Handlungen sowie beim dringenden Verdacht, dass sich am Aufenthaltsort der Person "Fremde befinden, die nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind".
Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich verboten
Anders als zahlreiche europäische Staaten erlaubt Österreich Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich nicht. Ausnahmen gibt es, wenn die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben wurde. Eine bedeutende Ausnahme sind Nachfahren von Personen, die vom NS-Regime vertrieben wurden. Diese Personen erhalten die österreichische Staatsbürgerschaft zuerkannt, ohne ihre bisherige Staatsbürgerschaft zu verlieren.
Ansonsten erfordert die Duldung von Doppelstaatsbürgerschaften einen Beschluss des Ministerrates, der das Interesse der Republik Österreich daran feststellt. Dies erfolgte etwa bei der Einbürgerung der russischen Opernsängerin Anna Netrebko oder bei der früheren NEOS-Europaabgeordneten Angelika Mlinar, die die slowenische Staatsbürgerschaft angenommen hatte, um Ministerin im südlichen Nachbarland zu werden.
Zusammenfassung
- Die FPÖ hat Ausweiskontrollen von Teilnehmern der türkischen Wahlen in Österreich gefordert.