APA/GEORG HOCHMUTH

Ex-FPÖ-Abgeordneter Schellenbacher vor Gericht

Die Wirecard-Affäre - Schellenbacher soll dem mit Haftbefehl gesuchtem Wirecard-Vorstand Jan Marsalek zur Flucht nach Weißrussland verholfen haben - ist nicht von der Anklage umfasst.

Ab Freitag muss sich der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Thomas Schellenbacher wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida am Wiener Landesgericht verantworten. Die Wirecard-Affäre - Schellenbacher soll dem mit Haftbefehl gesuchtem Wirecard-Vorstand Jan Marsalek zur Flucht nach Weißrussland verholfen haben - ist allerdings nicht von der Anklage umfasst und wird daher wohl nicht prozessuale Erörterung finden. Diesbezüglich laufen Ermittlungen wegen Begünstigung.

Verfahrensgegenständlich sind als wissentliche Täuschungshandlungen inkriminierte Tätigkeiten, die Schellenbacher in Bereicherungsabsicht zwischen 2007 und 2013 als Geschäftsführer einer auf Umwelt- und Verkehrstechnik spezialisierten Firma in Niederösterreich gesetzt haben soll. Laut Anklage übersteigt der angerichtete Schaden deutlich die Millionengrenze. Mit falschen Schadensmeldungen und inhaltlich unrichtigen Personalkosten- und Leistungsabrechnungen wurden gemäß Anklageschrift die ASFINAG, Versicherungen und andere Unternehmen hinters Licht geführt und zur Auszahlung stattlicher Summen bewogen, wobei es in einigen Fällen beim Versuch blieb. Zwei frühere leitende Angestellte Schellenbachers sind mitangeklagt, der 56-Jährige hat bisher über seinen Verteidiger Farid Rifaat die wider ihn erhobenen Vorwürfe bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

ribbon Zusammenfassung
  • Ab Freitag muss sich der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Thomas Schellenbacher wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida am Wiener Landesgericht verantworten.
  • Die Wirecard-Affäre - Schellenbacher soll dem mit Haftbefehl gesuchtem Wirecard-Vorstand Jan Marsalek zur Flucht nach Weißrussland verholfen haben - ist allerdings nicht von der Anklage umfasst und wird daher wohl nicht prozessuale Erörterung finden.
  • Diesbezüglich laufen Ermittlungen wegen Begünstigung.