APA/HANS KLAUS TECHT

Erste Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein ist tot

Die ehemalige Bundeskanzlerin Österreichs, Brigitte Bierlein, ist am Montag im Alter von 74 Jahren gestorben.

Bierlein war die erste Bundeskanzlerin Österreichs und zuvor Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs. Am Montag ist sie gestorben, wie Bundeskanzler Karl Nehammer mitteilte. Sie sei kurz vor ihrem 75. Geburtstag einer kurzen, schweren Erkrankung erlegen, hieß es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs. 

Nehammer würdigte, dass Bierlein in einer schwierigen Phase Verantwortung aus Liebe zu ihrer Heimat übernommen habe: "Unser Land ist ihr zu großem Dank verpflichtet."

Erste Frau im Amt

Nach der Ibiza-Affäre und der Abwahl der Bundesregierung unter Sebastian Kurz war Bierlein von 3. Juni 2019 bis Anfang Jänner 2020 Bundeskanzlerin einer Übergangsregierung. Die gebürtige Wienerin war damit die erste Frau in diesem Amt. Danach beendete sie quasi ihre öffentliche Karriere.

Video: Ein Nachruf auf Brigitte Bierlein

Zuvor war die Karriere-Juristin nach ihrer Funktion als Generalanwältin bei der Generalprokuratur von 2003 bis 2018 Vizepräsidentin des VfGH und von Februar 2018 bis zu ihrer Ernennung zur Bundeskanzlerin am 3. Juni 2019 Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. 

Verfechterin des Rechtsstaats

Von VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter hieß es, der Verfassungsgerichtshofs verliere eine unparteiliche ehemalige Präsidentin und einen hochgeschätzten Menschen, Österreich eine entschlossene Verfechterin des Rechtsstaats.

Neben ihren beruflichen Aufgaben war Bierlein jahrzehntelang in der staatsanwaltlichen Standesvertretung, in der Unabhängigen Opferschutzkommission gegen Missbrauch und Gewalt sowie als Vorsitzende des Aufsichtsrats der Bundestheater-Holding und des Kuratoriums der Stiftung Forum Verfassung tätig.

Ex-Kanzlerin Brigitte Bierlein beim Opernball 2024

ribbon Zusammenfassung
  • Die ehemalige Bundeskanzlerin Österreichs, Brigitte Bierlein, ist im Alter von 74 Jahren gestorben.
  • Bierlein war die erste Bundeskanzlerin Österreichs und zuvor Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs.
  • Zuvor war die Karriere-Juristin nach ihrer Funktion als Generalanwältin bei der Generalprokuratur.