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Verschleppung, Unterdrückung: Russlands Krim-Regime verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen auf der Krim nach der Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel von der Ukraine im Jahr 2014 verurteilt.

Dies entschieden die Richter am Dienstag in Straßburg und gaben damit einer Klage der Ukraine statt. Russland erkennt die Urteile des beim Europarat angesiedelten Gerichtshofs nicht an.

Das Land wurde wegen seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt.

Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.

Genügend Beweise

Russland hat die ukrainische Krim im Jahr 2014 völkerrechtswidrig annektiert. Bei der nun anstehenden Entscheidung ging es nicht um die Annexion selbst, sondern um das Verhalten russischer Truppen im Anschluss.

Die Ukraine beklagte unter anderem Verschleppungen, unrechtmäßige Inhaftierungen, Misshandlungen sowie die Unterdrückung der ukrainischen Medien und der ukrainischen Sprache in Schulen. Außerdem habe Moskau pro-ukrainische Aktivisten nicht nur auf der Krim, sondern in der gesamten Ukraine und in Russland verfolgt.

Die Richter folgten dem größtenteils. Sie stellten einstimmig fest, dass Russland auf der Krim unter anderem gegen das Recht auf Leben, gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und gegen die Meinungsfreiheit verstoßen hat.

Es gebe genügend Beweise dafür, dass dahinter ein Muster stecke und die Vorfälle auf der Krim von den russischen Behörden geduldet worden seien.

EU-Beitrittsverhandlungen mit Ukraine starten

ribbon Zusammenfassung
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen auf der Krim nach der Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel von der Ukraine im Jahr 2014 verurteilt.
  • Dies entschieden die Richter am Dienstag in Straßburg und gaben damit einer Klage der Ukraine statt.