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EuGH verurteilt Ungarns Asylpolitik erneut

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn am Donnerstag in einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission erneut wegen seiner Asylpolitik verurteilt. Insbesondere ging es um die Transitzonen, in denen die Asylbewerber bis vor kurzem ausschließlich ihre Asylanträge stellen konnten. Ungarn hat aufgrund eines vorhergehenden EuGH-Urteils die Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze bereits im Mai 2020 geschlossen.

Der EuGH weist in seinem Urteil zwar auf den Umstand der bereits erfolgten Schließung hin, schreibt aber, dies habe "keine Auswirkungen auf die vorliegende Klage, da auf die Situation zu dem Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission die festgestellten Mängel hätten beseitigt worden sein müssen (8. Februar 2018)".

Der EuGH verurteilt Ungarn konkret in vier Punkten. Erstens geht es um die Verpflichtung für Asylbewerber, ihren Antrag ausschließlich in den Transitzonen stellen zu können - zumal die tägliche Anzahl der möglichen Antragstellungen auch noch stark eingeschränkt wurde. Ein weiterer Punkt ist die Verpflichtung, sich während des Asylverfahrens ausschließlich in diesen Zonen aufzuhalten, worin der EuGH erneut die Kriterien einer Haft erfüllt sieht. Weiters wird die sofortige Abschiebung von illegal eingereisten Personen, ohne die Vorschriften der EU-Rückführungsrichtlinie einzuhalten, bemängelt. Der letzte Punkt ist die Kritik an der Missachtung des Rechts der Antragsteller, während des Berufungsverfahrens gegen einen abschlägigen Entscheid auf ungarischem Territorium zu bleiben.

Bereits im Mai 2020 hatte der Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg die Aufenthaltspflicht für Asylbewerber in den beiden Transitzonen als "Haft" eingestuft. Anlass war damals der Fall von vier Antragstellern aus dem Iran und aus Afghanistan. Aufgrund dieses Urteils hatte Ungarn damals umgehend die beiden Transitzonen aufgelöst. Menschenrechtsorganisationen hatten seit Jahren die Lebensumstände in den Zonen und den mangelnden Rechtsschutz für die Asylbewerber kritisiert.

Mittlerweile sehen neue Regeln vor, dass Schutzsuchende nicht mehr an der Grenze zu Serbien Asyl beantragen können, sondern in Ungarns Botschaften in Belgrad oder Kiew vorstellig werden müssen. Dort können sie eine Absichtserklärung auf Stellung eines Asylantrags einreichen. Dann bekommen sie möglicherweise einmalig die Erlaubnis, nach Ungarn einzureisen. Gegen diese Regeln hat die EU-Kommission im Oktober ein neues Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil der Zugang zum Asylverfahren nicht gewährleistet sei.

Ungarns Justizministerin Judit Varga reagierte auf das Urteil in einem Facebook-Eintrag vom Donnerstag mit den Worten, dieses sei "obsolet", da es die Transitzonen nicht mehr gebe. "Wir haben die Transitzonen geschlossen, aber behalten den strengen Grenzschutz weiter bei. Auch in Zukunft werden wir die Grenzen Ungarns und Europas verteidigen, und werden alles dafür tun, um die Entstehung internationaler Migrantenkorridore zu verhindern. Ungarn bleibt nur so lange ungarisches Land, solange seine Grenzen intakt bleiben. Zum Schutz unserer Grenzen verpflichtet uns nicht nur unsere tausendjährige Staatlichkeit, sondern auch die Zukunft unserer Kinder", betonte die Politikerin der rechtsnationalen Regierungspartei von Premier Viktor Orban.

Das ungarische Helsinki-Komitee, das Flüchtlingen und Migranten in Ungarn juristischen Beistand leistet, begrüßte den Richterspruch wiederum. In viereinhalb Jahren seien nach Angaben der Polizei rund 50.000 Menschen zurück nach Serbien gezwungen worden, oft unter Anwendung von Gewalt.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sprach von einem "wegweisenden Urteil". Alle Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass Flüchtlinge "einen Antrag auf internationalen Schutz stellen können, auch an den Grenzen", betonte sie. Die Kommission will nun nach Angaben eines Sprechers schriftlich bei den ungarischen Behörden nachfragen, "was die nächsten Schritte sind, um die Umsetzung des Urteils zu sichern".

ribbon Zusammenfassung
  • Insbesondere ging es um die Transitzonen, in denen die Asylbewerber bis vor kurzem ausschließlich ihre Asylanträge stellen konnten.
  • Ungarn hat aufgrund eines vorhergehenden EuGH-Urteils die Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze bereits im Mai 2020 geschlossen.
  • Dann bekommen sie möglicherweise einmalig die Erlaubnis, nach Ungarn einzureisen.
  • Ungarn bleibt nur so lange ungarisches Land, solange seine Grenzen intakt bleiben.