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EuGH urteilt in vier Fällen mit Österreich-Bezug

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Freitag (9.30 Uhr) in Luxemburg gleich in vier Fällen mit Österreich-Bezug. In einem Fall geht es um die Frage, ob der Umgang mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung gesehen werden kann, die eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigt. Ein weiterer Fall dreht sich um mehrere Fragen zur Datenverarbeitung durch Facebooks Mutterkonzern Meta. Geklagt hatte hier der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems.

Schrems hatte in der Vergangenheit in seinen Auseinandersetzungen mit Facebook zwei spektakuläre Erfolge vor dem EuGH erzielt, die den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union betrafen. Der aktuelle Fall betrifft mehrere mutmaßliche Verstöße von Meta gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Knackpunkt sind vor allem zwei Fragen: Dürfen alle personenbezogenen Daten ohne zeitliche Einschränkung verarbeitet werden oder greift hier der Grundsatz der "Datenminimierung" aus der DSGVO? Und: Wann hat jemand sensible Daten wie etwa zur sexuellen Orientierung derart öffentlich gemacht, dass Facebook sie für Werbung nutzen darf?

Das Gutachten des Generalanwalts vor einigen Monaten gab Schrems größtenteils Recht und kam zu dem Schluss, dass es gegen die DSGVO verstoße, wenn Daten ohne zeitliche Einschränkung gespeichert würden. Außerdem dürften Daten zur sexuellen Orientierung nicht zwangsläufig verarbeitet werden, nur weil sie jemand vorher bereits öffentlich gemacht habe. Die Richter folgen den Schlussanträgen oft, aber nicht immer.

In der Afghanistan-Causa muss der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) über die Fälle einer afghanischen Frau und eines Mädchens entscheiden. Er setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Das österreichische Gericht fragte auch, ob ein EU-Mitgliedsstaat einer afghanischen Frau allein aufgrund ihres Geschlechts Asyl gewähren könne. Das im November veröffentlichte Gutachten des EuGH-Generalanwalts machte den Frauen Hoffnung - nun folgt auch hier das Urteil. Die radikalislamischen Taliban in Afghanistan haben eine ganze Reihe äußerst restriktiver Vorschriften gegen Frauen erlassen.

Die zwei anderen EuGH-Urteile betreffen den Zugriff der österreichischen Polizei auf Handy-Daten beziehungsweise plötzliche, notgedrungene Änderungen bei Pauschalreisen im Fall einer Reisewarnung.

Ferner werden Urteile auch zur Anerkennung von Geschlechtsangleichungen und Vornamensänderungen in der EU sowie zur Republik Moldau als sicherer Herkunftsstaat in der Migrationspolitik erwartet.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Europäische Gerichtshof entscheidet in vier Fällen mit Österreich-Bezug, darunter die Anerkennung von Frauen aus Afghanistan als Flüchtlinge wegen Verfolgung durch die Taliban.
  • Der Datenschutzaktivist Max Schrems klagt gegen Meta wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die DSGVO, insbesondere hinsichtlich der Datenminimierung und der Nutzung sensibler Daten für Werbung.
  • Zudem urteilt der EuGH über den Zugriff der österreichischen Polizei auf Handy-Daten und Änderungen bei Pauschalreisen im Fall von Reisewarnungen.