EU-Regulierung von Künstlicher Intelligenz tritt in Kraft
Gewisse Anwendungen wie eine biometrische Kategorisierung auf der Grundlage sensibler Merkmale (z.B. Hautfarbe, politische oder religiöse Ansichten) oder das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras werden verboten - Ausnahmen gibt es für Sicherheitsbehörden. Dieses Verbot soll bereits ab Februar 2025 greifen, der Großteil der neuen Regeln werden dann ab August 2026 schlagend. Für KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck (wie z.B. ChatGP) gelten gesonderte Regeln, die ab August 2025 gelten sollen.
Sogenannte "Hoch-Risiko-KI" darf verwendet werden, unterliegt aber strengen Regeln und muss behördlich genehmigt werden. Hierunter fallen unter anderem von Sicherheitsbehörden genutzte Systeme oder zum Beispiel solche, die in der Personalverwaltung verwendet werden. Eine weitere Kategorie stellen Systeme dar, bei denen vorrangig ein "Transparenz-Risiko" gesehen wird. Hier geht es vor allem darum, dass zum Beispiel bei Bildern oder Videos klar erkenntlich gemacht wird, dass diese mithilfe von KI hergestellt wurden.
Zusammenfassung
- Die EU-Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz tritt am 1. August in Kraft. Der AI-Act teilt KI-Systeme in Risiko-Kategorien ein, wobei die meisten Systeme in die niedrigste Kategorie fallen und keinen neuen Regeln unterliegen.
- Biometrische Kategorisierung auf Basis sensibler Merkmale und ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern werden ab Februar 2025 verboten, mit Ausnahmen für Sicherheitsbehörden. Die Mehrheit der neuen Regeln wird ab August 2026 wirksam.
- Hoch-Risiko-KI, wie von Sicherheitsbehörden genutzte Systeme, unterliegt strengen Regeln und muss behördlich genehmigt werden. KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck unterliegen gesonderten Regeln ab August 2025.