APA/APA/ROBERT PARIGGER/ROBERT PARIGGER

EU-Lexikon - Wer darf am 9. Juni wählen - und wie?

Am 9. Juni findet in Österreich die EU-Wahl statt. Wählen dürfen jene, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden. Wählen kann man auf verschiedene Arten: Entweder am Sonntag direkt im Wahllokal. Oder man wählt mittels Briefwahl - das geht auch schon vor dem Wahltag (und auch vom Ausland aus).

Worum geht es eigentlich?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2019 statt. Die Abgeordneten werden auch EU-Mandatare genannt, sie kommen aus allen 27 EU-Mitgliedsländern. Insgesamt werden dieses Mal 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt (um 15 mehr als bei der letzten Wahl). Aus Österreich werden 20 Mandatare in das EU-Parlament entsandt. Diese werden am 9. Juni in Österreich gewählt. In anderen europäischen Ländern finden die Wahlen zum Teil auch an anderen Tagen statt - jedenfalls aber zwischen 6. und 9. Juni.

Warum ist das wichtig?

Wer sich an den Wahlen beteiligt, entscheidet mit, welche Europaabgeordneten ins EU-Parlament kommen. Im EU-Parlament werden von diesen Abgeordneten neue Rechtsvorschriften ausgearbeitet (gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU-Staaten). Auch wählen die EU-Abgeordneten den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission. Wer wählt, kann also mitentscheiden, in welche Richtung sich die EU entwickelt. Das EU-Parlament beschließt Rechtsvorschriften, die alle Bürger der EU betreffen. Diese Gesetze betreffen sämtliche Lebensbereiche: Vom Umweltschutz über Rechte für Verbraucher, den Verkehr, die Geldpolitik, Warenhandel und Regelungen für Dienstleistungen.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen in Österreich alle Österreicher (auch jene, die im Ausland leben), die spätestens am 9. Juni 16 Jahre alt werden. Außerdem dürfen auch Bürger aus anderen EU-Staaten in Österreich wählen, wenn sie hier leben und am Stichtag (26. März) in der sogenannten Europa-Wählerevidenz eingetragen waren. Nicht mitwählen dürfen nur Personen, die zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt wurden und denen von einem Richter das Stimmrecht entzogen wurde. Man muss aber nicht wählen, wenn man nicht will, denn es besteht keine Wahlpflicht.

Wo kann man wählen?

Wer keine Wahlkarte beantragt, der kann nur am 9. Juni im "eigenen" Wahllokal an seinem Hauptwohnsitz wählen. Wo dieses zu finden ist, erfährt man in der amtlichen Wahlinformation: Diese wird ca. drei Wochen vor der Wahl mit der Post an alle Wahlberechtigten versandt. Mitnehmen muss man ins Wahllokal einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Pass, Identitätsausweis oder Führerschein).

Wie kann man per Briefwahl oder Wahlkarte wählen?

Wer am Wahltag nicht in seinem eigenen Wahllokal wählen kann oder will, der hat mehrere Möglichkeiten: Mit einer Wahlkarte kann man in einem anderen Wahllokal seine Stimme abgeben. Oder man wählt mittels Briefwahl: Damit spart man sich den Gang ins Wahllokal komplett. Auch aus dem Ausland kann man so wählen. Notwendig ist allerdings, dass die Wahlkarte rechtzeitig vor Wahlschluss am 9. Juni bei der Wahlbehörde eintrifft. Wer mittels Briefwahl wählt, kann die Stimme sofort abschicken, sobald man die Wahlkarte erhalten hat. Wer seine Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. vom Magistrat abholt, kann (wenn man das will) seine Stimme auch gleich dort abgeben.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?

Sowohl für die Wahl mit einer Wahlkarte in einem "fremden" Wahllokal als auch für die Briefwahl ist es nötig, schon im Vorfeld der Wahl eine Wahlkarte zu beantragen. Diese erhält man persönlich am Gemeindeamt oder am Magistrat seiner Heimatgemeinde. Alternativ kann man eine Wahlkarte auch schriftlich, per E-Mail oder Fax oder online beantragen. Die elektronische Beantragung ist über die Handy-App "Digitales Amt" möglich - oder online über das Webportal oesterreich.gv.at (Link: https://go.apa.at/pIQ5Oste). Voraussetzung ist, dass man über eine ID Austria verfügt. Wer noch keine ID Austria hat, aber eine gültige Handy-Signatur, kann beispielsweise bei der Anmeldung auf www.oesterreich.gv.at oder in der App Digitales Amt auf eine ID-Austria umsteigen. Eine Wahlkarte kann man in vielen Fällen auch auf dem Portal https://www.wahlkartenantrag.at beantragen. Hierbei ist oft keine ID Austria nötig. Der Versand der beantragten Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.

In welchem EU-Land darf man ebenfalls schon unter 18 Jahren wählen?

Neben Österreich gibt es vier weitere EU-Länder, in denen Jugendliche bereits unter 18 Jahren wahlberechtigt sind: In Deutschland, Malta, Belgien gilt das Wahlrecht auch für 16- und 17-Jährige, in Griechenland auch für 17-Jährige. Eine Wahlpflicht gibt es in Belgien (außer für 16- und 17-Jährige), Bulgarien, Griechenland (Ausnahmen ab 70 Jahren), sowie in Luxemburg (bis 75 Jahre).

ribbon Zusammenfassung
  • Am 9. Juni wählt Österreich 20 EU-Parlamentarier; wahlberechtigt sind alle Bürger ab 16 Jahren.
  • EU-Parlament, das Gesetze für alle Lebensbereiche beschließt, wird alle fünf Jahre gewählt; 720 Mitglieder europaweit.
  • Wahlberechtigung für Österreicher und EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich; Ausgeschlossen sind Gefängnisinsassen ohne Stimmrecht.
  • Wählen ist persönlich im Wahllokal oder via Briefwahl möglich; Wahlkartenantrag online oder vor Ort.
  • In einigen EU-Ländern dürfen bereits unter 18-Jährige wählen; Wahlpflicht besteht in bestimmten Ländern.