Edtstadler will Kontrolle für Bundesstaatsanwalt
Das sei eine "conditio sine qua non" und "nicht verhandelbar", meinte sie am Freitag im Ö1-"Morgenjournal". Sowohl Bestellung als auch Abberufung und laufende Kontrolle müssten durch das Parlament passieren, so die Ministerin.
"Rückbindung zum Volk" muss gegeben sein
In einer Demokratie müsse die "Rückbindung zum Volk" gegeben sein, argumentierte Edtstadler. Daher solle an der Weisungsspitze eine Person stehen, die dem Parlament verantwortlich ist - und und zwar sowohl bei der Bestellung als auch bei der Abberufung und der laufenden Kontrolle, und nicht wie von der Expertengruppe vorgeschlagen Dreiersenate.
Zur parlementarischen Kontrolle gehöre etwa auch das Interpellationsrecht, also die Möglichkeit der Anfrage durch Mitglieder des Parlaments. Auch müssten diese Bereiche Teil eines parlamentarischen Untersuchungsausschuss sein können.
Start politischer Debatte
Sie schätze die "akribische Arbeit" der Expertengruppe, die gute Vorschläge erarbeitet habe, so Edtstadler. Die Vorschläge würden aber einen "demokratiefreien Raum" schaffen, da die Möglichkeit zur parlamentarischen Kontrolle fehle. Daher müsse jetzt einmal die politische Debatte starten. Dabei sei für sie die Forderung nach parlamentarischer Kontrolle wesentlich, betonte Edtstadler: "In welcher Form können wir noch reden."
Die Ministerin beruft sich in ihrer Argumentation auf den gemeinsamen Ministerratsvortrag von ÖVP und Grünen aus dem März 2021, wie sie am Freitag auch vor Journalisten ausführte. Darin sei nicht nur die parlamentarische Kontrolle festgeschrieben, sondern auch die Verknüpfung mit anderen Justizthemen, die Edtstadler nun im Paket erledigen möchte: Die Stärkung der Beschuldigtenrechte, die Verkürzung der Verfahrensdauer und den Kostenersatz bei Freisprüchen. Im Übrigen hält sie an der Bezeichnung "Bundesstaatsanwalt" fest und lehnt das von den Justizexperten gewählte Wort "Generalstaatsanwalt" ab.
Zadić verteidigt Reform
Dass die laufende Kontrolle des Generalstaatsanwalts in einem ständigen Unterausschuss bereits im Ministerratsvortrag im Vorjahr wegverhandelt worden ist, wie Justizministerin Alma Zadić (Grüne) zuletzt betont hat, lässt Edtstadler so nicht gelten. Sie könne das "ehrlich gesagt nicht nachvollziehen", meinte sie. Die "conditio sine qua non" sei für sie aber die Kontrolle durch das Parlament: "Bei der Ausgestaltung, da bin ich offen."
Zadić hat die von den Experten angedachte Reform am Freitag in mehreren Zeitungsinterviews erneut verteidigt. "Ich entmachte damit nicht nur mich, sondern auch künftige Justizminister", betonte sie etwa im "Kurier". Sie sah bei den Experten ein "sehr gelungenes, kreatives Konzept, das dafür sorgt, dass Justiz und Politik noch klarer getrennt werden und die größtmögliche Unabhängigkeit gewahrt wird". In den "Salzburger Nachrichten" sprach sie gar von der "größten Reform der Justiz in der Zweiten Republik".
Entwurf wird erarbeitet
Die zuständige Sektion im Justizministerium wird laut der Justizministerin nun einen Entwurf erarbeiten, parallel soll - dem Vernehmen nach schon kommende Woche - mit dem Koalitionspartner gesprochen werden. Auch mit den anderen Parlamentsparteien muss verhandelt werden, schließlich braucht es eine Verfassungsmehrheit für die Reform.
Kritik kam von der SPÖ. Die ÖVP blockiere seit 20 Jahren eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft, beklagte Justizsprecherin Selma Yildirim in einer Aussendung. Die Diskussion sei ein weiteres Beispiel dafür, dass die Bundesregierung aus ÖVP und Grünen nichts mehr weiterbringe.
Auch nach Vorliegen des Endberichtes der Experten spiele die ÖVP ein durchsichtiges Spiel: "ÖVP-Verfassungsministerin Edtstadler richtet der grünen Justizministerin lediglich über die Medien aus, was alles nicht geht, statt die Umsetzung zu forcieren."
FPÖ für Beibehaltung des Justizministers als Weisungsspitze
Auf der Beibehaltung des Justizministers als Weisungsspitze pocht die FPÖ. "Es ist wichtig, dass der Minister die Weisungsspitze darstellt", so Justizsprecher Harald Stefan in einer Aussendung. Dieser sei nämlich dem Parlament gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet, daher könne man ihn dann auch zur Verantwortung ziehen.
Zusammenfassung
- In der Diskussion über die Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft ist für Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) die Möglichkeit der parlamentarischen Kontrolle des Generalstaatsanwalts als Weisungsspitze unabdingbar.
- Sowohl Bestellung als auch Abberufung und laufende Kontrolle müssten durch das Parlament passieren, so die Ministerin.
- Auf der Beibehaltung des Justizministers als Weisungsspitze pocht die FPÖ.