Bußjäger zu Schmid: Aussageverweigerung muss "glaubhaft begründet" sein

Der Verfassungsrechtler Peter Bußjäger erklärt, dass Thomas Schmid befürchten müsse, sich durch seine Aussage vor dem U-Ausschuss selbst zu belasten. Darum mache er vor seinem Verweigerungsrecht Gebrauch. Das sei "prinzipiell nachvollziehbar", müsse aber "glaubhaft begründet" werden.

Thomas Schmid verweigert am Donnerstag vor dem U-Ausschuss die Aussage. Diese Entscheidung Schmids kam für viele überraschend, nicht zuletzt für die Abgeordneten, von deren Fragen Schmid keine einzige beantwortete.

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Als Auskunftsperson unterläge Schmid der Wahrheitspflicht, erklärt Peter Bußjäger. "Das kann dazu führen, dass sich jemand selbst belasten muss." Wer das befürchten müsse, sich durch seine eigene Aussagen zu belasten, dürfe sich der Aussage enthalten.

Kronzeugen-Status unsicher

Derzeit gäbe es weiterhin Ermittlungen der WKStA gegenüber Schmid, es sei auch noch nicht gesichert, "dass er den von ihm begehrten Kronzeugen-Status erlangt", so Bußjäger. Vor diesem Hintergrund sei es nachvollziehbar, dass er sich "der Aussage entschlägt".

Schmid trete im U-Ausschuss auf, weil er seiner Erscheinungspflicht nachkomme. "Wenn er nicht kommen würde, würde wieder eine Beugestrafe über ihn verhängt werden", betont Bußjäger. Die habe beim letzten Mal schon um die 6.000 Euro betragen.

Schmid müsse allerdings glaubhaft begründen, dass die Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung bestehe, wenn er bestimmte Aussagen träfe. 

Es sei derzeit ungewiss, wozu man Schmid überhaupt noch befragen könne, so Bußjäger. Justizministerin Alma Zadić habe im VfGh angerufen mit dem Effekt, dass bestimmte Fragen nicht gestellt werden dürfen. "Zu den restlichen Fragen schweigt Schmid derzeit", erklärt Bußjäger. "Ich frage mich auch, was Gegenstand der Befragung werden könnte".

Doris Buris hat wichtige Rolle

Die Vorsitzende des U-Ausschuss Doris Bures habe in der Befragung eine tragende Rolle, so Bußjäger weiter. "Letztlich hängt es von ihr ab, welche Fragen als zulässig zu qualifizieren sind." Sie würde auch entscheiden, ob sie Schmids Begründung für seine Aussage-Verweigerung "für begründet erachte". 

ribbon Zusammenfassung
  • Der Strafrechtsprofessor Peter Bußjäger erklärt, dass Thomas Schmid befürchten müsse, sich durch seine Aussage vor dem U-Ausschuss selbst zu belasten.
  • Darum mache er vor seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
  • Das sei aus Schmids Sicht "prinzipiell nachvollziehbar", müsse aber "glaubhaft begründet" werden.