Bundesrat blockiert Arbeitszeit-Regelung für Spitalsärzte
Die Abstimmung über die - schon im Nationalrat von der Opposition abgelehnte - endete im Bundesrat mit Stimmengleichstand: 30 Mandatare waren dafür, 30 dagegen, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Damit ist das Inkrafttreten des Gesetzes für acht Wochen blockiert.
Die maximale Wochenarbeitszeit für Ärzte und Gesundheitspersonal in Spitälern wurde 2014 auf Druck der EU verkürzt. Österreich beschloss aber eine Übergangsregelung bis 30. Juni 2021, die nun bis 2028 verlängert werden soll. Damit kann die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden überschritten werden, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt und die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Erlaubt ist bis Ende Juni 2025 ein Wochenschnitt von bis zu 55 Stunden, wenn darunter auch Bereitschaftsdienste vor Ort fallen. Für weitere drei Jahre, also bis Ende Juni 2028, wird dann eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 52 Stunden erlaubt.
ÖVP und Grüne sehen, wie sie auch im Bundesrat betonten, diese Regelung als notwendigen Kompromiss, um die Versorgung in den Spitälern zu gewährleisten. Die Bundesräte der Opposition hielten der Regierung hingegen Versäumnisse vor. Sie würde nicht entsprechend auf die hohe Belastung und Personalmangel im Gesundheits- und Pflegebereich reagieren und EU-Vorgaben verspätet umsetzen.
Dass die Opposition nicht zustimmte, rief scharfe Kritik der Ärztekammer hervor: "Mit dieser Blockade agiert die Länderkammer gegen Länderinteressen und hat damit bei der Erfüllung ihrer primären Funktion versagt", meinte Vizepräsident Harald Mayer in einer Aussendung. Der Bundesrat habe "ein Rechtschaos angerichtet, das jetzt die Ärztinnen und Ärzte ausbaden müssen". Jetzt breche eine achtwöchige Phase des Chaos an.
Ebenfalls für acht Wochen blockiert wurde vom Bundesrat die Aufdotierung der Investitionsprämie. Die Vorlage dafür war schon im zuständigen Ausschuss wegen rot-blauen Widerstands liegen geblieben. Nach Ablauf von acht Wochen werden die drei Milliarden im Topf dann derart aufgefüllt, dass ein Bedarf bis zu acht Milliarden abgedeckt werden kann. Die SPÖ kritisiert jedoch, dass der Projektstart bis Ende Mai erfolgt sein muss, was in manchen Fällen z.B. wegen fehlender Baustoffe unmöglich sei. Damit handle es sich beim Beschluss sogar um eine Verschlechterung.
Zusammenfassung
- Der Bundesrat hat - weil die Opposition dagegen stimmte - die Verlängerung der Übergangsregelung für die Arbeitszeit für Spitalsärzte auf die Wartebank geschickt.
- Die Übergangsregelung läuft am 30. Juni 2021 aus - und die Verlängerung kann erst in acht Wochen in Kraft treten.
- Für weitere drei Jahre, also bis Ende Juni 2028, wird dann eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 52 Stunden erlaubt.