Bundespräsident begnadigte heuer 75 Strafgefangene
Unter den 75 heuer Begnadigten befinden sich sieben Personen, die im Rahmen der Weihnachtsgnadenaktion aus einer österreichischen Strafanstalt entlassen wurden. Bei diesen Personen wird angenommen, dass sie keine Straftaten mehr begehen. Ihnen wird der noch nicht verbüßte Strafteil für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen, sodass Sie vorzeitig am 16. Dezember aus der Haft entlassen wurden. Die Begnadigten sind zum ersten Mal in Haft. Sie haben eine oder nur wenige weitere Verurteilungen und haben sich in der Haft diszipliniert verhalten. Jene, die in Österreich bleiben, verfügen über eine Wohnmöglichkeit und finanzielle Versorgung. Ausländische Strafgefangene werden entsprechend fremdenrechtlicher Bescheide außer Landes gebracht.
Der Bundespräsident nimmt das ganze Jahr über Begnadigungen vor, sofern die Voraussetzungen im Sinne der zwischen ihm und der Justizministerin vereinbarten Richtlinien gegeben sind. In den überwiegenden Fällen handelt es sich um gnadenweise Beschränkungen der Auskunft aus dem Strafregister. Damit haben die Begnadigten für ihre Jobsuche ein einwandfreies Leumundszeugnis zur Verfügung.
Zusammenfassung
- 2020 hatte der Bundespräsident 88 Personen begnadigt, darunter waren 17 vorzeitige bedingte Haftentlassungen.